Schlichten statt richten - Die Schiedsstelle hat geöffnet
Die Schiedsstelle ist eine Einrichtung zur Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts bei vermögensrechtlichen Ansprüchen sowie nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre.
Das von der Schiedsstelle durchzuführende Schlichtungsverfahren hat das Ziel, einen Vergleich herbeizuführen, also den Betroffenen zu einer Einigung zu verhelfen. Für bestimmte bürgerliche Rechtsstreitigkeiten ist die Klage erst zulässig, wenn der Versuch zur gütlichen Einigung vor der Schiedsstelle unternommen worden ist.
Die Schiedsfrauen haben grundsätzlich jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 16:00 bis 18:00 Uhr für Ihre Belange ein offenes Ohr.