Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern
Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern (Gräben, Teiche, Seen) ist vom Ausführenden mindestens einen Monat vor Beginn der Entnahme der unteren Wasserbehörde anzuzeigen.
Die Anzeige erfolgt per Formular, welches hier als Download, bei den Bürgerämtern oder der unteren Wasserbehörde erhältlich ist.
Die Entnahme mittels Pumpe für den Haushalt oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck (Befüllen eines Badebeckens, Gartenteiches o.ä.) oder für den Gartenbau bedarf immer einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Die Erlaubnispflicht ist nicht abhängig von der Entnahmemenge.
Notwendige Unterlagen: Formular
Rechtliche Grundlagen:
§§ 8, 9 und 12 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163)
Gebühren:
mindestens 65,00
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Entnahme Oberflächenwasser
| Manuela Engelhardt (für den Alt-Landkreis Bitterfeld) |
Simone Krug (für den Alt-Landkreis Köthen) |
| Tel.: 03493/341-723 Fax: 03493/341-702 Manuela.Engelhardt@anhalt-bitterfeld.de |
Tel.: 03493/341-728 Fax: 03493/341-702 Simone.Krug@anhalt-bitterfeld.de |
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Margit Rühe |
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| Tel.: 03493/341-719 Fax: 03493/341-702 Margit.Ruehe@anhalt-bitterfeld.de |