Betreuungsrecht:
Eine Betreuung nach dem Betreuungsgesetz dient dem Wohl von Volljährigen, die auf Grund geistiger Behinderung, einer Erkrankung, eines Unfalls oder dem altersbedingten Nachlassen der geistigen Leistungsfähigkeit ihre rechtliche Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch teilweise selbst besorgen können und keine ausreichende Vorsorge getroffen haben.
Die Betroffenen sind daher auf die Hilfe durch einen Betreuer angewiesen.
Mit einer Betreuerbestellung sollen die vom Grundgesetz garantierten Rechte gesichert und gleichzeitig so wenig wie möglich in die Selbstbestimmung des Einzelnen eingegriffen werden.
Mit diesem Anspruch wurde im Jahr 1992 das Betreuungsgesetz eingeführt und damit die bisherige Vormundschaft über Volljährige durch die Betreuung ersetzt. Mit dem Betreuungsgesetz hat der Gesetzgeber dem Anspruch betreuungsbedürftiger Menschen auf Selbstbestimmung Rechnung getragen.
Das Betreuungsgesetz betont die persönliche Betreuung bei der rechtlichen Geschäftsbesorgung. Es soll mit der persönlichen Betreuung eine "Totalbevormundung" überwunden werden. Insbesondere werden mit der Beachtung der Wünsche des Betreuten seine verbliebenen Möglichkeiten zu rechtsgeschäftlichem Handeln und Entscheiden erhalten bzw. gestärkt.
Dabei bedeutet rechtliche Betreuung für einen erwachsenen Menschen nicht waschen, putzen oder einkaufen, sondern rein die Vertretung für den Betroffenen bei der Regelung persönlicher Angelegenheiten, z.B. Girokonto verwalten, Anträge bei Behörden stellen, Gespräche mit den behandelnden Ärzten führen oder Einwilligung in Heilmaßnahmen.
Hingegen ist eine Betreuerbestellung entbehrlich, wenn man rechtzeitig und möglichst umfassend seine persönlichen Vorstellungen, Wünsche und Bedürfnisse für den Fall einer späteren Hilfsbedürftigkeit abgesichert hat und schon in "gesunden Tagen" Vorsorge trifft, durch
Das Aufgabengebiet der Betreuungsbehörde umfassen insbesondere
Bei Anfragen oder für Terminabsprachen stehen wir Ihnen an den drei Verwaltungsstandorten telefonisch wie folgt zur Verfügung:
Sie können in der Betreuungsbehörde Broschüren und Informationsmaterial mit Informationen zum Betreuungsrecht, Vollmachten und Betreuungsverfügungen erhalten.
Aktuell:
Abfallentsorgung ab 01.01.2011
20. Gfa Zerbst/Anhalt 2010 mit Berufsfindungsmesse
Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten - Fachrichtung Kommunalverwaltung
Prämie zur Nachrüstung von Rußpartikelfiltern 2010
Waldbrandwarnstufe
Landtagswahl 2011
2. Funktionalreformgesetz
Veränderungen der Bankverbindungen des
Landkreises Anhalt-Bitterfeld
Apothekennotdienst
Köthen Bitterfeld Zerbst
Neu:
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Entsorgungsamöglichkeiten Gartenabfälle
Info zu offenen Feuern
Neue Formulare Bauordnung
Webcam am Bernsteinsee
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Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde
Hinweise und Dienstleistungen der KfZ-Zulasssungsbehörde Anhalt-Bitterfeld