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Raumordnung

An den Raum und seine Ressourcen werden unterschiedliche Ansprüche gestellt.  Raum wird beispielsweise benötigt:

  • als Siedlungsfläche zum Wohnen, Platz für Freizeiteinrichtungen oder Freiraum für die Erholung von Menschen
  • als Standort für Industrie-, Gewerbe- und Handelsbetriebe
  • für den Bau oder Ausbau von Straßen, Bahnstrecken und anderer Verkehrsinfrastruktur
  • für die Errichtung von Windenergieanlagen, den Ausbau des Energienetzes (Strom- und Gasleitungen) oder sonstige Ver- und Entsorgungseinrichtungen
  • für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen
  • zur Gewinnung von Rohstoffen und Bodenschätzen
  • zur Schaffung von Hochwasserschutzmaßnahmen oder den Ausbau von Gewässern
  • als Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt sowie für wichtige Funktionen des Naturhaushalts

Aufgabe der Raumordnung ist es, die vielfältigen Nutzungsansprüche an den Raum zu koordinieren und einen „Grundkonsens“ über die Nutzung des Raums und seine weitere Entwicklung zu schaffen. Raumordnung soll zwischen den unterschiedlichen Interessen und Belangen vermitteln und die verschiedenen Anforderungen an den Raum aufeinander abstimmen. Sie soll zusammenfassend, fachübergreifend und überörtlich dafür vorsorgen, dass für die einzelnen Nutzungen und Funktionen genügend geeignete Flächen zur Verfügung stehen und dass Konflikte möglichst vermieden oder ausgeglichen werden.

Das zentrale Planungsinstrument ist der Raumordnungsplan.

Neben seiner Funktion als Träger der Regionalplanung nimmt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld als untere Landesentwicklungsbehörde folgende Aufgaben wahr:

  • Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen öffentlich-rechtlicher Verfahren
  • Durchführung von Raumordnungsverfahren, die von der obersten Landesentwicklungsbehörde übertragen wurden
  • Beratung über Erfordernisse der Raumordnung
  • Raumbeobachtung