Sachsen-Anhalt verlängert Corona-Eindämmungsverordnung
Sachsen-Anhalt verlängert seine geltende 17. Corona-Eindämmungsverordnung bis zum 20. August 2022.
Angesichts hoher Infektionszahlen gilt der Appell, auf Hygienemaßnahmen und Mindestabstände zu achten sowie insbesondere in geschlossenen Räumen einen medizinische Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen bleibt es bei den bestehenden Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen. Im öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Für Einrichtungsbetreiber, Veranstalter sowie Ladeninhaber besteht auch weiterhin die Möglichkeit, im Rahmen ihres Hausrechts zusätzliche Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten festzulegen.