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Aktueller Wohnort: Bitterfeld-Wolfen (06766)

Schlachttier- und Fleischuntersuchung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:

  • Rinder,
  • Schweine,
  • Schafe,
  • Ziegen,
  • Pferde und andere Huftiere,
  • Geflügel,
  • Hasentiere,
  • Farmwild.

Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

ST ( Sachsen-Anhalt )

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt

Welche Unterlagen werden benötigt?

Vorzulegen sind Informationen zur Lebensmittelkette.

Welche Fristen muss ich beachten?

Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Behörde bekannt zu geben.

Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten, in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Behörde einzubinden.

Was sollte ich noch wissen?

Gewerbliche Schlachtungen dürfen (ab 1.1.2010) nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben durchgeführt werden.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Fachdienst Fleischhygiene

Öffnungszeiten

Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Adressen
Besucheradresse
Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Zeppelinstraße 15
06366Köthen (Anhalt)
Postanschrift
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Am Flugplatz 1
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
Telefon:
03496 60 1940

Sekretariat

Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja