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Befristete Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern wollen, benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. (siehe auch: Personenverkehr - Genehmigungen)
 
Voraussetzung ist, dass Sie die dafür notwendigen Prüfungen abgelegt haben.
 
In jedem Fall müssen Sie die Beantragung persönlich vornehmen.

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle.

  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
  • Führerschein
  • Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
  • Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
  • Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als zwei Jahre)
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
  • ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich Vorlage eines Leistungsgutachtens, welches die besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit nachweist. Diese Gutachten werden erstellt durch die DEKRA e.V., den TÜV Nord und dem AMD in Magdeburg und sind ein Jahr gültig.
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse (gilt nur für Taxifahrer und Taxifahrerinnen)
  • Behördenführungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist beim für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen
 

Welche Gebühren fallen an?

Die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlage

§ 48 FeV

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Fachdienst Ordnungsrecht

Öffnungszeiten

Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Adressen
Besucheradresse
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Röhrenstraße 33
06749Bitterfeld-Wolfen (Bitterfeld)
Kontakt
Telefon:
03493 341 431
Fax:
03493 341 432
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja