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Allgemeinverfügung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 6.11.2020

Mit Wirkung vom Montag, 9. November 2020, gilt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in allen Gemeinschaftseinrichtungen gem. § 33 Nr. 1, 2, 3 und 5 IFSG:

  1. Kohortenbildung ist konsequent umzusetzen,
  2. Schulische und außerschulische Angebote, wo eine Kohortenbildung nicht möglich ist, sind nicht zulässig
  3. Das erzieherische / pädagogische Personal ist verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, soweit sie Kohorten übergreifend unterrichten.

Die Allgemeinverfügung finden Sie im nebenstehenden Dokument.