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Neufestsetzung TWSG Fläming

Aufgrund der unzureichenden und unbestimmten Schutzbestimmungen des bestehenden Trinkwasserschutzgebietes Fläming sowie der zu großzügigen damaligen Ausweisung des Gebietes muss der Landkreis Anhalt-Bitterfeld das Trinkwasserschutzgebiet Fläming neu festsetzen. Die untere Wasserbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld ist gemäß § 73 i. V. m. § 12 Absatz 1 des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA)  zuständig für die Festsetzung des Wasserschutzgebietes. Da das neu festzusetzende Wasserschutzgebiet sich über drei Landkreise erstreckt, wurde gem. § 12 Absatz 3 Satz 1 des WG LSA  der Landkreis Anhalt-Bitterfeld durch das Landesverwaltungsamt Halle (Az.: 404.1.5-62614-82245.01 vom 27.02.2012) für zuständig erklärt.

Das Gutachten zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Lindau finden Sie auf dieser Seite.