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Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ("Brexit")

Mit Ablauf des 31.01.2020 ist das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ausgetreten.

Entsprechend des Austrittsabkommens richtet sich der Aufenthalt von britischen Staatsangehörigen und deren Familienangehörigen für den Übergangszeitraum bis zum 31.12.2020 weiterhin nach dem Freizügigkeitsgesetz.

Die gesetzlichen Vorschriften für die Zeit nach dem Ablauf des Übergangszeitraums (Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht) werden derzeit erarbeitet und es ist damit zu rechnen, dass diese im Herbst 2020 in Kraft treten. Sobald die neuen Regelungen und behördlichen Verfahrensweisen bekannt sind, werden Sie hierüber informiert.

Weiterführende Informationen zur Thematik erhalten Sie auf den Internetauftritten der Bundesregierung, der deutschen Botschaft sowie auf den offiziellen Seiten des Vereinigten Königreichs:


Die internationale Organisation für Migration (IOM) bietet in diesem Zusammenhang außerdem ein Unterstützungsprogramm für britische Staatsangehörige in Deutschland:

Informationen für Arbeitgeber zur Beschäftigung britischer Staatsangehöriger und ihrer Familienangehörigen an dem 1. Januar 2021 finden Sie hier.