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Der Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld

Der Kreistag ist das von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Hauptorgan des Landkreises. Er setzt sich nach dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt aus den 54 gewählten ehrenamtlich tätigen Kreistagsmitgliedern und dem Landrat zusammen. Das Gremium entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises, dabei setzt es Bundes- und Landesrecht um, es gestaltet die übergemeindlichen und überörtlichen Aufgaben. Der Landrat und die Kreisverwaltung setzen die Beschlüsse des Kreistages um. Die dem Kreistag angehörenden 54 ehrenamtlichen Mitglieder wurden am 26.05.2019 (Nachwahl am 22.09.2019) für 5 Jahre von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises gewählt.