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Bundeselterngeld

Das Elterngeld ist eine wichtige Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld fängt einen Einkommenswegfall auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt kein Einkommen hatten.
Elterngeld können Sie bekommen als Elternpaar, als alleinerziehender Elternteil oder als getrennt Erziehende; auch für Adoptivkinder.

Elterngeld gibt es in drei Varianten

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

Basiselterngeld wird für Väter und Mütter für bis zu 12 Monate gezahlt. Zwei weitere Monate gibt es, wenn sich auch der andere Elternteil an der Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfällt. Beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil muss mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen.

Für Geburten ab dem 01.04.2024 gilt folgendes:
Beide Elternteile können das Basisgeld nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate und nur für einen Lebensmonat gleichzeitig in Anspruch nehmen. (zum Beispiel: ein Elternteil nimmt Basiselterngeld für die Lebensmonate 1 bis 12, der andere Elternteil für die Lebensmonate 1 und 13). Monate mit Mutterschaftsgeldbezug gelten als Monate, in denen Basiselterngeld bezogen wird.
Ausnahmen gelten jedoch bei besonders früh geborenen Kindern, bei Mehrlingsgeburten oder bei behinderten Kindern oder behinderten Geschwisterkindern.

Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.

In der Höhe orientiert sich das Elterngeld am laufenden durchschnittlich verfügbaren Erwerbseinkommen im Jahr vor der Geburt des Kindes. Es beträgt mindestens 300,00 Euro und höchstens 1.800,00 Euro. Höhere Beträge kann es geben, wenn Sie bereits Kinder haben oder wenn Sie Zwillinge, Drillinge oder weitere Mehrlinge bekommen.

ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld. Anstelle eines Monats mit Basiselterngeld können Sie sich für 2 Monate mit ElterngeldPlus entscheiden. Das ElterngeldPlus ist nur halb so hoch wie das Basiselterngeld.

Der Partnerschaftsbonus ist ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben partnerschaftlich untereinander aufteilen. Als Partnerschaftsbonus können Sie und der andere Elternteil jeweils 4 zusätzliche Monate mit ElterngeldPlus bekommen. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile in dieser Zeit Teilzeit arbeiten, und zwar mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche.

ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen. 

Bei Fragen steht Ihnen die Elterngeldstelle gerne wie folgt zur Verfügung (die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Anfangsbuchstaben des Familiennamen Ihres Kindes):

A, C, D, E, F, G, I, J               03496 60-1657   
B, H,    03496 60-1667
K, Sch, St   03496 60-1795
L, M, N   03496 60-1659
O, P, Q, R, S, T, U, V, W, X, Y, Z   03496 60-1663

Sprechzeiten:
Montag               geschlossen       
Dienstag  09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr   
Mittwoch  geschlossen
Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag  09:00 - 12:00 Uhr

 

 

Formulare 

 

Antrag auf Elterngeld

Erklärung zum Einkommen vor der Geburt des Kindes

Erklärung zum Einkommen während des Bezuges von Elterngeld

Informationsblatt zum Antrag auf Elterngeld

Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers zum Antrag auf Elterngeld bei Teilerwerbstätigkeit während des Elterngeldbezuges

Bescheinigung für Arbeitnehmerinnen über die Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld

Bescheinigung für Beamtinnen/Soldatinnen über die Zahlung von beamten-/soldatenrechtlichen Bezügen während des Beschäftigungsverbotes nach der Geburt des Kindes 

 

Das Elterngeld kann auch online beantragt werden. Hier geht es zur Onlinebeantragung.