Unterlagen zur Kampfmittelüberprüfung und zum Kampfmittelprüfungsverfahren
1. Hinweise zur Kampfmittelüberprüfung
Vor Beginn von Erdarbeiten oder sonstigen erdeingreifenden Maßnahmen ist eine Kampfmittelüberprüfung erforderlich.
Bitte informieren Sie sich frühzeitig und veranlassen Sie die erforderliche Prüfung, bevor die Erdarbeiten oder sonstige erdeingreifende Maßnahmen beginnen.
Bitte beachten Sie zudem, dass Erdarbeiten oder sonstige erdeingreifenden Maßnahmen erst nach Vorliegen der erforderlichen Freigabe durch die zuständige Stelle begonnen werden dürfen. Andernfalls kann es zu Verzögerungen im Bauablauf kommen. Die Verantwortung für die rechtzeitige Veranlassung der Kampfmittelüberprüfung liegt beim Bauherrn.
Unterlagen zu einer Kampfmittelüberprüfung
Zu einer Kampfmittelüberprüfung sind folgende aufgeführte Unterlagen beim Fachbereich Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, Richard-Schütze-Straße 6, 06749 Bitterfeld-Wolfen einzureichen:
- Angaben der korrekten Anschrift des Antragstellers und des Auftraggebers
- kurze Maßnahmenbeschreibung
- Auflistung der von der Maßnahme betroffenen Gemarkung, Flur und Flurstücke
- maßstäblicher Lageplan mit Grenzbezug und Einzeichnung der vorhandenen Bebauung und des geplanten Vorhabens
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster 1:1000 mit Eintrag des geplanten Vorhabens bzw. Kennzeichnung der durch das Bauvorhaben in Anspruch genommenen Fläche
- Gründungstiefe bzw. Art und Umfang des Erdeingriffs, soweit bekannt
- Kenntnis zu Auffüllungen und Altbebauung, soweit bekannt (Bauzeitpunkt vor/nach 1945)
- Kenntnisse über bereits zurückgebaute Altbebauung
- bei Leitungsauswechselung Zeitpunkt der Erstverlegung der Leitung
Der Antrag auf Kampfmittelüberprüfung ist vom Bauherrn rechtzeitig vor Beginn der Erdarbeiten oder sonstigen erdeingreifenden Maßnahmen zu stellen.
Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages beträgt ca. 4 Wochen.
Bei fehlenden Unterlagen ist die Bearbeitung eingeschränkt oder nicht möglich.
Die Unterlagen können per E-Mail an bkr.kampfmittelbeseitigung@anhalt-bitterfeld.de eingereicht werden. Auskünfte zu einer Kampfmittelüberprüfung erhalten Sie unter der Telefonnummer 03493/341-507.
2. Hinweise zum Kampfmittelprüfungsverfahren
Liegt das Baugrundstück innerhalb einer Kampfmittelverdachtsfläche, ist vor Beginn der Erdarbeiten oder sonstigen erdeingreifenden Maßnahmen ein Kampfmittelprüfverfahren erforderlich. Der Bauherr ist verpflichtet, das erforderliche Kampfmittelprüfverfahren rechtzeitig zu veranlassen. Erdarbeiten oder sonstigen erdeingreifenden Maßnahmen dürfen erst nach Abschluss des Prüfverfahrens und Vorliegen der erforderlichen Freigabe durch die zuständige Stelle begonnen werden.
Die Nichtbeachtung kann zu Verzögerung im Bauablauf sowie zur Untersagung der Erdarbeiten oder der sonstigen erdeingreifenden Maßnahmen führen.
Unterlagen zu einem Kampfmittelprüfungsverfahren
Zu einem Kampfmittelprüfungsverfahren sind folgende aufgeführte Unterlagen (entweder in 2-facher Ausfertigung in Papierform oder als digitale Dokumente) beim Fachbereich Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, Richard-Schütze-Straße 6, 06749 Bitterfeld-Wolfen einzureichen:
- Angaben der korrekten Anschrift des Antragstellers und des Auftraggebers
- kurze Maßnahmenbeschreibung
- Auflistung der von der Maßnahme betroffenen Flurstücke sowie der Grundstückseigentümer der betroffenen Flurstücke
- maßstäblicher Lageplan (2fach) mit Grenzbezug und Einzeichnung der vorhandenen Bebauung und des geplanten Vorhabens und
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster 1:1000 mit Eintrag des geplanten
- Vorhabens bzw. Kennzeichnung der durch das Bauvorhaben in Anspruch genommenen Fläche
- Gründungstiefe bzw. Art und Umfang des Erdeingriffs soweit bekannt
- Kenntnis zu Auffüllungen und Altbebauung, soweit bekannt (Bauzeitpunkt vor/nach 1945)
- Kenntnisse über bereits zurückgebaute Altbebauung
- bei Leitungsauswechselung Zeitpunkt der Erstverlegung der Leitung
- Schachtgenehmigungen der jeweiligen Versorgungsträger (vollständig) zum Beginn der Baumaßnahme vor Ort
Der Antrag auf Kampfmittelprüfungsverfahren ist vom Bauherrn rechtzeitig vor Beginn der Erdarbeiten oder sonstigen erdeingreifenden Maßnahmen zu stellen.
Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages beträgt ca. 8 Wochen.
Bei fehlenden Unterlagen ist die Bearbeitung eingeschränkt oder nicht möglich.
Die Unterlagen können per E-Mail an bkr.kampfmittelbeseitigung@anhalt-bitterfeld.de eingereicht werden. Auskünfte zu einem Kampfmittelüberprüfungsverfahren erhalten Sie unter der Telefonnummer 03493/341-507.








