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Informationen des Gesundheitsamtes zur Trinkwasserqualität

Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserqualität im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Grundlage
dieser Überwachungstätigkeit sind das Infektionsschutzgesetz (Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen vom 20. Juli 2000) und die Trinkwasserverordnung (Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch vom 21.05.2001) in der jeweils gültigen Fassung.

Bei allen Fragen zur Trinkwasserqualität stehen Ihnen die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes des Landkreises Anhalt-Bitterfeld selbstverständlich gern zur Verfügunng.

 

Überwachung von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung (Untersuchung des Warmwassers auf Legionellen)

Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit - insbesondere durch Krankheitserreger - nicht zu besorgen ist. Diese grundsätzliche Anforderung an die Trinkwasserqualität ist in der Trinkwasserverordnung verankert. Dabei kommt es neben der Art der Verunreinigungen und ihrer tatsächlichen Konzentration im Trinkwasser auch auf die jeweilige gesundheitliche Verfassung der Verbraucher an.

Diese Anforderungen der Trinkwasserverordnung gelten auch für Warmwassersysteme innerhalb der Hausinstallation. Mit den zurückliegenden Änderungen der Trinkwasserverordnung hat der Gesetzgeber die Überwachung in diesem Bereich stärker in den Fokus gerückt. Im Jahr 2011 wurde der technische Maßnahmenwert für Legionellen eingeführt, der als technisch basierter Orientierungswert zu verstehen ist. Eine Überschreitung dieses Wertes weist auf technische und/oder organisatorische Unzulänglichkeiten im Warmwassersystem hin.

Legionellen sind Bakterien und kommen in geringen Konzentrationen fast überall im Wasser vor. Im Kaltwasserbereich stellen sie kein gesundheitliches Risiko dar. Allerdings können sie sich unter bestimmten Bedingungen im Warmwasserbereich schnell vermehren, so dass sie hier zu einer Gesundheitsgefährdung der Verbraucher führen können. Dies geschieht insbesondere dann, wenn Einrichtungen zur Vernebelung des Trinkwassers, z. B. Duschen, vorhanden sind und die Legionellen mit den Wassertröpfchen (Aerosolen) in die Lunge gelangen können. Hier können sie z. B. die gefährliche Legionärskrankheit verursachen.

Aus diesem Grund müssen zentrale Erwärmungsanlagen so ausgelegt und betrieben werden, dass sie die Vorgaben der allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN-Normen, DVGW-Arbeitsblatt W 551 und W 553, VDI-Richtlinie 6023) erfüllen. Die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme und Wartung derartiger Anlagen sollte grundsätzlich durch eine Fachfirma erfolgen.

In der Trinkwasserverordnung sind die Zuständigkeiten für die Überwachung von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung klar geregelt. Danach bestehen für Betreiber (Unternehmer oder sonstiger Inhaber einer Wasserversorgungsanlage - UsI) bestimmte Eigenüberwachungs-, Melde- und Informationspflichten. Entsprechende Meldeformulare  finden Sie untenstehend.

Die wichtigsten Hinweise sind in dem Flyer „Legionellen - Eine Information für Betreiber von Warmwasseranlagen“ zusammengestellt. Diese Information (Stand: 10/2015) wurde vom Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Hygiene, erstellt.
Bei Rückfragen können Sie sich gern an die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes Anhalt-Bitterfeld wenden:

Liste der zugelassenen Trinkwasserlabore in Sachsen-Anhalt


Trinkwasseruntersuchungen (u.a. auch Untersuchungen des Warmwassers auf Legionellen) können Sie in den nebenstehend aufgeführten Trinkwasseruntersuchungsstellen des Landes Sachsen-Anhalt durchführen lassen.
Durch Anklicken der Kenn-Nummer des jeweiligen Labors können Sie feststellen, für welche Untersuchungen eine Zulassung vorliegt.