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Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

• Amtsärztliche Einschulungsuntersuchungen

  • Basierend auf dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.02.2013 (SchulG LSA; GVBl. LSA S. 68) eine Pflichtuntersuchung Ihres Kindes gemäß § 37 Abs. 2 SchulG LSA. Weitere Rechtsgrundlagen für diese Pflichtuntersuchung sind § 9 Abs. 2 Gesundheitsdienstgesetz Sachsen-Anhalt vom 21.11.1997 (GDG LSA; GVBl. LSA S. 1023) sowie § 34 Abs. 11 Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (IfSG; BGBl. I S. 1045).

  • Die Untersuchung wird ca. 12- 18 Monate vor der Schulpflicht durchgeführt.

  • Die Schulärztin/ der Schularzt des Gesundheitsamtes prüft, ob Ihr Kind aus ärztlicher Sicht altersgerecht entwickelt ist. Zusätzlich sollen die Schulärzte sowohl die Eltern als auch die Schule in Fragen gesundheitlicher Entwicklung und eventuell spezieller Förderung der Kinder beraten.

  • Bitte bringen sie hierzu das gelbe Untersuchungsheft, den Impfausweis und wenn vorhanden den ausgefüllten Elternfragebogen zur Untersuchung mit

  • • regelmäßige amtsärztliche Untersuchungen während der Schulzeit (3. und 6. Klassen)

  • Die Untersuchung erfolgt auf der Grundlage des § 9 Abs. 2 Gesundheitsdienstgesetz Sachsen-Anhalt vom 21.11.1997, (GDG LSA; GVBI. LSA S. 1023), des § 38 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.02.2013 (SchuIG LSA; GVBI. LSA S. 68) und der Verordnung über schulärztliche Untersuchungen vom 29. 08.2000 . Die Teilnahme ist gesetzlich verpflichtend.

  • Dabei geht es um eine vorsorgliche Erkennung von Gesundheitsstörungen und Fehlentwicklungen, die im Kindes- bzw. Jugendalter häufig oder verstärkt auftreten können. Es werden Gewicht, Größe und Blutdruck

  • kontrolliert sowie ein Seh- und Hörtest und evtl. eine körperliche Untersuchung durchgeführt. Wir überprüfen auch den Impfstand Ihres Kindes. Bei Impflücken erhält Ihr Kind eine Empfehlung zur Vervollständigung der Impfungen für seinen Haus-bzw. Kinderarzt.

  • Bitte geben Sie Ihrem Kind den Impfausweis und den ausgefüllten Elternfragebogen mit.

  • • gesundheitliche Frühförderung für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche,
     Beratung und Begutachtung in Zusammenarbeit bzw. nach Antragsstellung beim Sozialamt
  • Tauglichkeitsuntersuchungen (z.B. Schulsport)
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