Sprungmenü Springe zu den Hinweisen zur Barrierearmut Springe zur Leichten Sprache Springe zum Suchfeld Springe zum Hauptinhalt Springe zu den Kontaktinformationen

Ukrainische Fahrzeuge

Gemäß Erlass des Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt vom 02.04.2024 wurde nunmehr beschlossen, die bisherige Möglichkeit zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von der Zulassungspflicht bis zum 30. September 2024 für ukrainische Flüchtlinge beizubehalten. Demnach können ukrainische Geflüchtete in Sachsen-Anhalt bis zu diesem Termin eine Einzelausnahmegenehmigung nach § 76 FZV i.V.m. § 46 FZV beim Landesverwaltungsamt (obere Fahrzeugzulassungsbehörde) unter Vorlage der Nachweise über eine gültige Versicherung sowie eine Sicherheitsüberprüfung, die nicht älter als 1,5 Jahre sein darf, beantragen. Sollten ukrainische Flüchtlinge eine Verlängerung begehren, ist ein entsprechender Antrag unter Beifügung der notwendigen Unterlagen direkt an das Landesverwaltungsamt zu stellen. Den Antrag finden Sie hier. 

Sofern die ukrainischen Flüchtlinge das Fahrzeug in Deutschland zulassen möchten, sind für die Zulassung des Fahrzeuges folgende Unterlagen notwendig:

  • Personalausweis/Aufenthaltstitel (ggf. Reisepass und Meldebescheinigung) im Original
  • ausländische Fahrzeugpapiere
  • Prüfbericht zur aktuellen Hauptuntersuchung nebst CoC (Certificate of Conformity) und Datenbestätigung einer offiziellen Prüfstelle (DEKRA, GTÜ, TÜV etc.). oder Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kfz-Steuer durch das zuständige Hauptzollamt (hierfür ist die Angabe eines deutschen Kontos erforderlich)
     

Bitte beachten Sie: Wenn das zuzulassende Fahrzeug nicht den EU geltenden Abgasvorschriften entspricht (steht in der Regel in Feld 22 des Gutachtens zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO), ist hierfür eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erforderlich. Der Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist vor dem Zulassungsvorgang beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zu stellen. Der entsprechende Antrag nebst Auflistung der erforderlichen Unterlagen finden Sie hier

Der Antragsteller sollte vorzugsweise seine Unterlagen per E-Mail an das Landesverwaltungsamt schicken an:

Erst nach Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist die Erteilung von deutschen Zulassungspapieren möglich. Hierfür bitten wir Sie, einen entsprechenden Termin zu vereinbaren.

Hier geht es zur Terminreservierung