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Allgemeinverfügung zur Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat am 20. Dezember 2023 die Allgemeinverfügung zur Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe bekanntgemacht. Die Verfügung tritt am 21. Dezember 2023 in Kraft.

Demnach ist die Abgabe von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) im Reisegewerbe nur noch gestattet, wenn das Geflügel längstens vier Tage vor der Abgabe klinisch tierärztlich oder im Fall von Enten und Gänsen virologisch untersucht worden ist.
Grund für den Erlass der Allgemeinverfügung ist die vermehrte Ausbreitung des hochansteckenden Virus der Aviären Influenza (Geflügelpest).

Die Allgemeinverfügung können Sie nebenstehend nachlesen.