Bescheinigung für die Grundqualifikation von Fahrerinnen und Fahrern im Personenverkehr beantragen
Leistungsbeschreibung
Wer als Unternehmer mit Bussen (Linienverkehr, Ausflugsbusreisen oder Ferienzielreisen), Taxen oder Mietwagen Personen befördert, muss dafür im Besitz einer Genehmigung sein.
Voraussetzung ist der Nachweis
- der persönlichen Zuverlässigkeit,
- der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und
- der fachlichen Eignung
Darüber hinaus erteilen die zuständigen Behörden auch Einstweilige Erlaubnisse gemäß § 20 PBefG und führen Zustimmungsverfahren zur Veränderung von Fahrplänen durch.
Die Fachaufsicht über Genehmigungen im Personenverkehr hat das Landesverwaltungsamt. Es ist gleichzeitig Widerspruchsbehörde.
An wen muss ich mich wenden?
Die Genehmigung erteilt die zuständige Behörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Fachdienst Ordnungsrecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Adressen
Röhrenstraße 33
06749Bitterfeld-Wolfen (Bitterfeld)
Kontakt
- Telefon:
- 03493 341 431
- Fax:
- 03493 341 432
- E-Mail:
- versammlungsrecht@anhalt-bitterfeld.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja