Untere Immissionsschutzbehörde
Aufgaben der unteren Immissionsschutzbehörde
- Durchführung von Genehmigungsverfahren nach BImSchG
- immissionsschutzrechtliche Stellungnahme zu Bauanträgen, Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen
- Vollzug der Verordnungen auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, z. B. für Kleinfeuerungsanlagen, Tankstellen, chemische Reinigungen, Sport- und Freizeitanlagen
- Überwachung von Anlagen - Kontrollen, Beschwerdebearbeitung
- Durchführung orientierender Lärmmessungen im Rahmen von Überwachungsaufgaben
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten