Psychiatrisch-psychosoziale Hilfen
Gemeindepsychiatrischer Verbund
Der Gemeindepsychiatrische Verbund des Landkreises Anhalt-Bitterfeld (GPV-ABI) ist gemäß § 1 Abs. 5 sowie § 7 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Personen mit einer psychischen Erkrankung des Landes Sachsen-Anhalt (PsychKG LSA) ein Zusammenschluss von Leistungserbringern, Kostenträgern und weiteren in der psychosozialen Versorgungsstruktur tätigen Verbundpartnern des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.
Zielgruppe: Die Zielgruppe des GPV-ABI sind psychisch kranke Menschen jeden Alters gemäß, insbesondere psychisch kranke Menschen mit komplexen Hilfebedarfen, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld.
Aufgaben: Hauptanliegen des GPV-ABI ist es, wohnortnahe, bedarfsgerechte und umfassende Hilfen für psychisch kranke Menschen zu gewährleisten.
Weiterführende Links:
Sozialpsychiatrischer Dienst Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung und des Maßregelvollzugs des Landes Sachsen-Anhalt
Landesverband für die Angehörigen psychisch Kranker
Psychiatrie-Wegweiser des Landes Sachsen-Anhalt
Wichtig: Weitere Dokumente zum GPV finden Sie am Ende dieser Website unter dem Bereich Dokumente.
Beratung, Beschwerde und Konfliktklärung
Patientenfürsprecherin für psychisch erkrankte Menschen
Die Patientenfürsprecherin ist eine ehrenamtliche und unabhängige Ansprechpartnerin für Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie deren Angehörige.
Sie bildet ein wichtiges Bindeglied zwischen Betroffenen, Angehörigen und den Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld.
Aufgaben
- Unterstützung und Begleitung bei Konflikten mit Einrichtungen oder Dritten
- Entgegennahme von Anregungen, Bitten und Beschwerden
- Vertretung der Interessen von Betroffenen – insbesondere in schwierigen Situationen
- Förderung der Wiedereingliederung in gesellschaftliche Strukturen (auf Wunsch der Betroffenen)
Hinweis
Die Patientenfürsprecherin bietet keine rechtliche oder medizinische Beratung an.
Gesetzliche Grundlage
Die ehrenamtliche Tätigkeit basiert auf § 6 PsychKG Sachsen-Anhalt.
Demnach richten Landkreise zur Wahrung der Rechte psychisch erkrankter Menschen eine Patientenfürsprecherin oder einen Patientenfürsprecher als unabhängige Beschwerdestelle ein.
Einordnung
Die Patientenfürsprecherin ist wesentlicher Bestandteil des Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV ABI).
Erreichbarkeit siehe Kontaktspalte
Mediationsstelle des GPV Anhalt-Bitterfeld
Der Gemeindepsychiatrische Verbund Landkreis Anhalt-Bitterfeld (GPV ABI) verfügt über eine Mediationsstelle.
Aufgaben und Zielsetzung
Die Mediationsstelle ist eine niedrigschwellige und neutrale Anlaufstelle für alle Akteure im gemeindepsychiatrischen Versorgungssystem.
Sie unterstützt bei Konflikten zwischen:
- Leistungserbringern
- Kostenträgern