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Allgemeiner Sozialer Dienst

Der ASD versteht sich als Basisdienst für nahezu alle Leistungen für Kinder und Jugendliche und deren Eltern nach dem Sozialgesetzbuch VIII.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes stehen Familien, Jugendlichen und Kindern bei der Bewältigung von unterschiedlichen Problemlagen zur Verfügung.
Von Erziehungs-, Partnerschafts- und Scheidungsproblemen, über Sorgerechtsfragen und Ausgestaltung des Umgangsrechtes, bis hin zu Fragen der Sicherung der Lebensgrundlagen von Familien werden Beratungen durchgeführt, sowie die erforderlichen und geeigneten Hilfeleistungen gewährt.
Ziel ist immer die Erarbeitung einer Lösung, die die Rechte der beteiligten Konfliktpartner berücksichtigt, möglichst dem Erhalt der Familie dient oder die Beziehung zwischen Kindern und Eltern stärkt bzw. bewahrt.
Die Aufgaben, Angebote und Leistungen des ASD in Kürze

  • Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, insbesondere in Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen
  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung helfen, ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie zu ermöglichen und Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen
  • Beratung und Unterstützung von Müttern und Vätern, die allein für ein Kind oder Jugendlichen zu sorgen haben, bei der Ausübung der Personensorge
  • Bei schwerwiegenden Erziehungsproblemen leitet der ASD die notwendige Hilfe zur Erziehung ein, begleitet und koordiniert die Hilfeplanung
  • Bei dringender Gefahr für das Wohl des Kindes ist der ASD verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einzuleiten (bei Vernachlässigung, Misshandlung, sexuellem Missbrauch)
  • Als Fachdienst unterstützt der ASD das Familiengericht in der Entscheidungsfindung ( z. B. bei Gefährdung des Kindeswohls bzw. elterlichen Sorge bei Scheidung)