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Schnelles Netz für Anhalt-Bitterfeld

Schnelles Netz für ABI – geförderter Breitbandausbau in Anhalt-Bitterfeld

Der Ausbau einer schnellen Breitbandversorgung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld schreitet voran. Die Telekommunikationsunternehmen (TKU) erschließen seit vielen Jahren eigenwirtschaftlich in enger Abstimmung mit den Städten und Gemeinden. An vielen Adresspunkten ist bereits heute ein Glasfaseranschluss für Unternehmen und Privathaushalte verfügbar.

Trotzdem existieren im gesamten Landkreis Anhalt-Bitterfeld noch immer Adresspunkte, die nicht (weißer Fleck) oder nur mit unzureichend schnellem (grauer Fleck) Internet, versehen sind. Dies benachteiligt Unternehmen, aber auch Verwaltungen, Schulen, Versorgungseinrichtungen und Privathaushalte. Diesen Nachteil gilt es auszumerzen.  Der Bund schuf im Frühjahr 2023 die dazu notwendige Rechtsgrundlage in Form der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) zur weiteren Reduzierung von weißen und grauen Flecken.

Das Land Sachsen-Anhalt warb für eine Beteiligung der Kommunen am Förderaufruf des Bundes und für eine Bündelung der auszubauenden Adresspunkte in den Städten und Gemeinden in Regie des Landkreises. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat per Kreistagsbeschluss im Dezember 2023 diese Verantwortung übernommen und sich zum Ziel gesetzt, die vor allem im ländlichen Raum noch bestehenden Lücken in der Breitbandversorgung in Zusammenarbeit mit den Kommunen zu minimieren.

Ein vorgeschaltetes Markterkundungsverfahren (MEV) brachte Erkenntnisse über das eigenwirtschaftliche Ausbauinteresse der Netzunternehmen im gesamten Kreisgebiet. Die Ergebnisse wurden mit Hilfe des Projektträgers des Bundes, des Landes Sachsen-Anhalt / Ministerium für Infrastruktur und Digitales sowie des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt ausgewertet und geprüft. Die Adressen, die noch nicht über entsprechend schnelle Anschlüsse verfügen und auch nicht für einen Ausbau durch die TKU vorgesehen sind, sind potenziell förderfähig. Mehrere Ortsteile von vier Kommunen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld sind in das Förderprojekt ab 2023 aufgenommen worden. Es handelt sich um 2.127 förderfähige Adressen in Ortsteilen von Sandersdorf-Brehna, Osternienburger Land, Zerbst / Anhalt und Aken (Elbe). Die Ausbaufinanzierung erfolgt vollständig aus Mitteln des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und des Landes Sachsen-Anhalt, dem Ministerium für Infrastruktur und Digitales, und erfordert insofern keine Mitfinanzierung aus kommunalen Eigenmitteln, weder des Landkreises, noch der Städte und Gemeinden.  Nach Erhalt eines vorläufigen Zuwendungsbescheides am 30.11.2023 wurden die Infrastrukturleistungen ausgeschrieben. Netzbetreiber und TKU werden darin aufgefordert, ein verbindliches Angebot für den Ausbau und den Betrieb (mind. 7 Jahre) eines nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzes (symmetrische Breitbandanschlüsse mit mind. 1 Gigabit/s) in den ausgeschriebenen Adressen abzugeben. Auf Basis des Ausschreibungsergebnisses wird ein endgültiger Antrag gestellt und dieser dann mit einer genauen Zuwendungssumme voraussichtlich im Sommer 2024 beschieden. Die Zuwendung soll bei den privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen eine etwaige Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Liegt diese Förderzusage von Bund und Land endgültig vor, kann der Auftrag zum Ausbau an die Netzbetreiber vergeben werden. Wunsch und Ziel ist es, dass diese den Ausbau bis zum 31.12.2026 abschließen.

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