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Erstattung von Schülerbeförderungskosten

Die notwendigen Aufwendungen für die Fahrten zur Schule werden unter Beachtung des § 71 SchulG LSA sowie der Vorgaben der Schülerbeförderungssatzung seitens des Landkreises Anhalt-Bitterfeld erstattet, sofern die Mindestentfernung erreicht ist, keine Beförderung angeboten wird und auch keine kostenfreie Schüler-RegioCard ausgegeben wurde.

Eine Erstattung der Fahrtkosten kann für folgende im Landkreis Anhalt-Bitterfeld wohnende Schülerinnen und Schüler erfolgen:

  • allgemeinbildende Schulen der 1. - 10. Klasse, auch Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten
  • Produktives Lernen
  • Förderschulen
  • Berufsvorbereitungsjahr
  • erster Schuljahrgang derjenigen Berufsfachschulen, zu deren Zugangsvoraussetzungen kein mittlerer Schulabschluss gehört

Folgende weitere im Landkreis Anhalt-Bitterfeld wohnende Schülerinnen und Schüler können bei Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs abzüglich einer Eigenbeteiligung von 100 EUR je Schuljahr eine Erstattung der Fahrtkosten erhalten:

  • Klassen 11 - 12 der Gymnasien
  • Klassen 11 – 13 der Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Freien Waldorfschulen
  • Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen, Beruflichen Gymnasien
  • Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten
Hinweis

Mit der Jugend-RegioCard kann das gesamte Busfahrplanangebot (inkl. Anrufbus) des Landkreises Anhalt-Bitterfeld und auf der Verbindung nach Oranienbaum sowie das gesamte Fahrplanangebot im Stadtgebiet Dessau-Roßlau genutzt werden. Es ist der Abschluss eines Abo’s notwendig. Sofern die Anspruchsvoraussetzungen entsprechend der Schülerbeförderungssatzung und § 71 SchulG LSA erfüllt sind, werden die monatlichen Kosten des Abo’s für das komplette Schuljahr inkl. Ferien (bei nachgewiesenem Schulbesuch) ggf. unter Abzug von 100 EUR Eigenbeteiligung erstattet.

Ansprechpartner

Für Ihren Ansprechpartner ist der Wohnort des Schülers maßgeblich.

  • Der Bereich Bitterfeld umfasst die Stadt Bitterfeld-Wolfen, die Stadt Raguhn-Jeßnitz, die Stadt Zörbig, die Stadt Sandersdorf-Brehna und Gemeinde Muldestausee. 
  • Der Bereich Köthen umfasst die Stadt Köthen, die Stadt Aken, die Stadt Südliches-Anhalt und die Gemeinde Osternienburger Land.
  • Der Bereich Zerbst umfasst die Stadt Zerbst.

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