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Pflegekinderdienst

Das Heim ist seit 1990 nicht mehr die einzige Alternative für Kinder und Jugendliche, die nicht bei Eltern oder Verwandten leben können. Vielmehr gibt es die Chance, dass diese hilfsbedürftigen Mädchen und Jungen in Pflegefamilien und damit in familiärer Geborgenheit ein neues Zuhause finden. Sie haben also trotz aller Probleme im und womöglich mit dem familiären Umfeld dennoch die Chance, in Familien groß zu werden.

Das Jugendamt erläutet Interessierten die rechtlichen Rahmenbedingungen und gibt Tipps für den Werdegang.

Eine weitere wichtige Etappe ist ein so genanntes Eignungsverfahren. In dessen Verlauf gibt es ein Vorbereitungsseminar, in dem die künftigen Pflegepersonen umfassend auf ihre Aufgabe vorbereitet werden. Ein Hausbesuch durch das zuständige Jugendamt findet ebenso statt. Letztlich ist es auch das Jugendamt, das den Status "Pflegeelternbewerber / Pflegeelternbewerberin" erteilt.

Wer kann sich um eine Pflegschaft bewerben?

  • Sowohl Ehepaare also auch allein oder in einer Lebensgemeinschaft lebende Personen.

Welche Fragen werden im Eignungsverfahren geklärt?

  • Können die potentiellen Pflegeeltern auf Dauer oder befristet tätig sein?
  • Welche Schwierigkeiten, die die Pflege eines fremden und zudem hilfsbedürftigen Kindes mit sich bringen kann, können von den potentiellen Pflegepersonen bewältigt werden?
  • Inwieweit ist die soziale und wirtschaftliche Sicherheit der Pflegeeltern gegeben?
  • Inwieweit sind die Pflegeeltern bereit und in der Lage, mit den leiblichen Eltern der Kinder und Jugendlichen umzugehen, sind die Pflegeeltern auch wirklich in der Lage, die Erziehung immer wieder auf die Bedürfnisse und Besonderheiten des Kindes einzustellen?
  • Inwieweit ist ausreichend Wohnraum vorhanden? Dabei gilt: Ältere Kinder sollten in jedem Fall über ein eigenes Zimmer verfügen.

Mit der Bestätigung als Pflegeelternbewerber / -bewerberin wird kein automatischer Anspruch auf Aufnahme eines Pflegekindes begründet. Es liegt im fachlichen Ermessen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Pflegekinderdienste bei den Jugendämtern, welche Pflegekinder sie zu welchen Pflegeeltern vermitteln.

Für den Fall, dass Pflegeeltern ein Kind aufnehmen, sind sie gemeinsam mit dem Jugendamt und den leiblichen Eltern verpflichtet, im Rahmen der so genannten Hilfeplanung nach KJHG über die Entwicklung des Kindes zu beraten und die Hilfe zur Erziehung im Interesse des Kindes zu gestalten.

Pflegegeld

Für die Aufnahme eines Pflegekindes wird Pflegegeld als Anerkennung für die sehr verantwortungsvolle ehrenamtliche Tätigkeit der Pflegeeltern gezahlt. Bestandteile sind der Grundbetrag und der Erziehungsbedarf. Der Grundbetrag umfasst die Leistungen zum Unterhalt und staffelt sich je nach Alter des Kindes. Die Höhe des Erziehungsbetrages ist abhängig vom Aufwand für die Pflege. Es gibt die Klassifizierungen Vollzeitpflege, sozialpädagogische Pflege, Bereitschaftspflege und heilpädagogische Pflege. Für die heil- und sozialpädagogische Pflege sind spezielle Qualifikationen erforderlich.

Zur konkreten Höhe des Pflegegeldes gibt das Jugendamt Auskunft.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Neben dem Jugendamt bietet auch das Landesjugendamt in Halle Pflegeeltern sowie interessierten Anwärterinnen und Anwärtern Weiterbildungen an. Das Land fördert seit 1995 eine Pflegeelternschule. Sie befindet sich in Bernburg in Trägerschaft der Stiftung Evangelische Jugendhilfe e. V..