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Pflegegrad beantragen

Manchmal entsteht Pflegebedürftigkeit plötzlich nach einem Ereignis, häufig entwickelt sich Pflegebedürftigkeit jedoch schleichend.

Sobald Sie den Eindruck haben, dass Sie oder Ihr Angehöriger regelmäßig Hilfe im Alltag benötigen, sollten Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. 

Entscheidend ist die Frage, ob körperliche und / oder geistige Einschränkungen den Alltag erschweren. Nicht nur schwerwiegende Diagnosen sind relevant.

Diese Beeinträchtigungen müssen dauerhaft bestehen, also voraussichtlich für mindestens sechs Monate.

Der Antrag wird bei der jeweiligen Pflegekasse gestellt. Diese sind immer der zuständigen Krankenkasse angegliedert. Sie können sich also an die gewohnten Ansprechpartner wenden.

Die notwendigen Unterlagen werden Ihnen zugesandt oder online bereit gestellt. Sie können auch einen formlosen schriftlichen Antrag auf "Feststellung von Pflegebedürftigkeit" bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Den Antrag können auch Familienangehörige, Nachbarn oder Bekannte stellen, wenn sie dazu bevollmächtigt sind.

Sobald der Antrag bei der Pflegekasse gestellt wurde, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen unabhängigen Gutachter mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.

Hilfreiche Informationen dazu finden Sie auch auf folgenden Seiten:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegrade.html
https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/beantragen

Übrigens: Sind Sie nur kurzzeitig auf Pflege angewiesen, etwa während Sie sich nach einem Krankenhausaufenthalt erholen, ist nicht die Pfle­ge­ver­si­che­rung, sondern die Kran­ken­kas­se zuständig.