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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Aufgabe der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist es unter anderem Jugendhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) verwaltungsrechtlich und finanziell umzusetzen.

Diese Jugendhilfeleistungen können in Form von pädagogischen, therapeutischen, ambulanten, teil- und vollstationären Hilfen gewährt werden. Die Ermittlung des Jugendhilfebedarfs erfolgt in der Regel durch den Sozialen Dienst.

Bei einer teilweisen oder vollständigen Hilfeleistung außerhalb des Elternhauses wird die Kostenbeteiligung der jungen Menschen und ihrer Eltern unter Berücksichtigung des verfügbaren Einkommens überprüft.

Zusätzlich werden bei einer Fremdunterbringung auch sonstige Ersatzleistungen wie z. B. Waisenrenten und BAföG zur teilweisen Deckung der Kosten übergeleitet.

Zu den Jugendhilfeleistungen gehört auch die rechtliche und finanzielle Abwicklung der Bezuschussung bzw. der Kostenübernahme in der Kindertagesbetreuung.