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Landtagswahl 2026

Der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt hat als Wahltag für die Wahl des neunten Landtages von Sachsen-Anhalt Sonntag, den 6. September 2026 bestimmt (Beschluss des Landtages vom 13. Mai 2025, Drs. 8/5517).

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist gemäß § 10 i.V.m. der Anlage des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LWG) in drei Wahlkreise eingeteilt, die wie folgt abgegrenzt sind:

Wahlkreis Nr. Wahlkreisname Gebiet des Wahlkreises
22 Köthen

vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld die Gemeinden

Muldestausee, Stadt Köthen (Anhalt), Stadt Raguhn-Jeßnitz, Stadt Südliches Anhalt

23 Zerbst

vom Landkreises Anhalt-Bitterfeld die Gemeinden

Osternienburger Land, Stadt Aken (Elbe), Stadt Zerbst/Anhalt

vom Landkreis Jerichower Land die Gemeinde

Stadt Gommern

28 Bitterfeld-Wolfen

vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld die Gemeinden

Stadt Bitterfeld-Wolfen, Stadt Sandersdorf-Brehna, Stadt Zörbig


Die Landeswahlleiterin hat Herrn Volker Krüger (Dezernent beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld) zum Kreiswahlleiter und Herrn René Rosenfeldt (Fachdienstleiter beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld) zum stellv. Kreiswahlleiter berufen.

Kreiswahlleiter, stellv. Kreiswahlleiter und Kreiswahlbüro sind wie folgt zu erreichen:

Kreiswahlleiter Volker Krüger

Telefon: (03496) 601400, E-Mail: Volker.Krueger@anhalt-bitterfeld.de

Stellv. Kreiswahlleiter René Rosenfeldt

Telefon: (03496) 601530, E-Mail: Rene.Rosenfeldt@anhalt-bitterfeld.de

Ansprechpartnerin im Kreiswahlbüro:

Andrea Pohl, Telefon: (03496) 601538, E-Mail: Andrea.Pohl@anhalt-bitterfeld.de

Anschrift des Kreiswahlleiter/Kreiswahlbüros:

Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt)

Telefax-Nr.: (03496) 601502             Allgemeine E-Mail-Adresse: wahlen@anhalt-bitterfeld.de

 

Gemäß § 19 Absatz 2a LWG sind die innerparteilichen Wahlen zur Aufstellung der Bewerber seit dem 7. März 2025 möglich.

Die Einreichung der Kreiswahlvorschlägebeim Kreiswahlleiter ist bis zum 20. Juli 2026, 18.00 Uhr möglich.

Näheres zur Einreichung der Kreiswahlvorschläge entnehmen Sie bitte der unten veröffentlichten Bekanntmachung des Kreiswahlleiters vom 22.10.2025, mit welcher zur Einreichung der Kreiswahlvorschläge aufgefordert wurde.

Sofern für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen Formulare benötigt werden, können diese per E-Mail unter wahlen@anhalt-bitterfeld.de angefordert werden. Sobald die sich derzeit in Vorbereitung befindliche Änderung der Landeswahlordnung und damit auch die Änderung der Formulare in Kraft getreten ist, werden die Formulare auch zum Download bereitgestellt.

Sofern Formblätter für Unterstützungsunterschriften benötigt werden, ist folgendes zu beachten:

Unterstützungsunterschriften sind erforderlich bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien, die am Tag der Bestimmung des Wahltages (13. Mai 2025) nicht auf Grund eines zurechenbaren Wahlvorschlages mit mindestens einem im Land Sachsen-Anhalt gewählten Abgeordneten im Deutschen Bundestag oder im Landtag von Sachsen-Anhalt vertreten sind sowie von anderen Kreiswahlvorschlägen (Einzelbewerber).

Das Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift wird auf Anforderung beim Kreiswahlleiter/Kreiswahlbüro kostenfrei geliefert. Bei der Anforderung sind Familienname, Vornamen und Anschrift (Hauptwohnung) des vorzuschlagenden Bewerbers anzugeben. Wird bei der Anforderung der Nachweis erbracht, dass für den Bewerber im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, wird anstelle seiner Anschrift (Hauptwohnung) eine Erreichbarkeitsanschrift verwendet; die Angabe eines Postfachs genügt nicht. Als Bezeichnung des Trägers des Wahlvorschlages, der den Kreiswahlvorschlag einreichen will, sind außerdem bei Parteien deren Namen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese anzugeben. Bei Bewerbern, die nicht für eine Partei auftreten, ist die Bezeichnung „Einzelbewerber” anzuführen. Parteien haben ferner die bereits erfolgte Aufstellung des Bewerbers nach § 19 Abs. 1 Satz 1 LWG zu bestätigen.

Müssen Unterstützungsunterschriften beigebracht werden, muss der Kreiswahlvorschlag von mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung der Unterzeichner/innen muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Kreiswahlvorschlages - entweder auf dem Unterstützungsformular oder per separatem Formular - nachzuweisen.

Weitere allgemeine Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landeswahlleiterin des Landes Sachsen-Anhalt.

Veröffentlichungen:

Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen - Öffentliche Bekanntmachungen des Kreiswahlleiters für die Wahlkreise 22 Köthen, 23 Zerbst, 28
Bitterfeld-Wolfen zur Landtagswahl am 06.09.2026

Formulare:

Die Formulare zur Einreichung eines Kreiswahlvorschlages für die Wahlkreise 22, 23 und 28 stehen unten sortiert nach Wahlkreis zum Download als ausfüllbare pdf-Datei zur Verfügung.

Das Formblatt zur Erbringung der Unterstützungsunterschriften (Anlage 7 zur LWO) ist nur auf Anforderung beim Kreiswahlleiter erhältlich.