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Katastrophenschutz

Katastrophenschutz ist die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren und die dafür erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen zu planen und zu ergreifen. Hierzu sind insbesondere

  • die Entscheidungen der zuständigen Behörden zu koordinieren und die Leitung der Abwehrmaßnahmen zusammenzufassen,
  • Amtshilfe von anderen Dienststellen und sonstigen Trägern öffentlicher Aufgaben anzufordern,
  • der Einsatz der mitwirkenden Hilfeleistungskräfte zu leiten und
  • die Wahrnehmung dieser Aufgaben mit den Beteiligten zu planen und vorzubereiten.

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist untere Katastrophenschutzbehörde. 

Für die Wahrnehmung seiner Aufgaben nach dem Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt hat der Landkreis Anhalt-Bitterfeld einen Katastrophenschutzstab gebildet. Zudem hält der Landkreis Anhalt-Bitterfeld in enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Gemeinden sogenannte Technische Einsatzleitungen vor, welche im Katastrophenfall mit der selbständigen Leitung der Schadensbekämpfung in Schwerpunkten oder Abschnitten beauftragt werden. Die Mitglieder des Katastrophenschutzstabes des Landkreises und die Technischen Einsatzleitungen werden kontinuierlich durch den Fachbereich Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst aus- und fortgebildet. 

Ein Katastrophenfall ist ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit oder die lebenswichtige Versorgung einer Vielzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet oder wesentlich beeinträchtigt werden und zu dessen Abwehr oder Eindämmung der koordinierte Einsatz der verfügbaren Kräfte und Mittel unter einer gemeinsamen Gesamtleitung erforderlich ist. Eintritt und Ende des Katastrophenfalles werden durch den Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld oder dessen Stellvertreter festgestellt.

Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sind nach landesrechtlichen Stärke- und Gliederungsvorgaben gebildete und nach Fachdiensten ausgerichtete, zur Katastrophenabwehr bestimmte Zusammenfassungen von Personen und Material (Fachdienste im Katastrophenschutz). Einheiten sind für den beweglichen Einsatz, Einrichtungen für den ortsfesten Einsatz bestimmt.

Jährlich führt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld zwei Ausbildungstage im Katastrophenschutz durch. Im Jahr 2026 finden diese am 25. April und am 5. September statt. Darüber hinaus bilden sich die Einheiten des Katastrophenschutzes regelmäßig fort.

Und welche Aufgaben hat die Bevölkerung? 

Behördliche Maßnahmen können die Selbsthilfe der Bevölkerung nur ergänzen. So zählt zur Selbsthilfe der Bevölkerung unter anderem:

  • Essen und Trinken zu bevorraten,
  • Wasservorräte für die Hygiene vorzuhalten,
  • Auffüllen der Hausapotheke,
  • Richtiges Handeln bei einem Energieausfall,
  • Sicherung der wichtigsten Dokumente,
  • Notgepäck griffbereit haben, 
  • Radio mit Batterien vorzuhalten, um im Notfall Informationen zu erhalten

Der neue Ratgeber Vorsorgen für Krisen und Katastrophen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) fasst Vorbereitungs- und Handlungsempfehlungen für verschiedene Notsituationen zusammen. Checklisten unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Der Ratgeber Vorsorgen für Krisen und Katastrophen sowie die Checklisten des BBK stehen Ihnen auf dieser Seite als Download zur Verfügung. Weitere Informationen zum Bevölkerungsschutz finden Sie auf der Internetseite des BBK. Haben Sie spezielle Fragen zur Ernährungsvorsorge, so können Sie sich gerne hier weiter informieren.

Haben Sie Fragen zum Katastrophenschutz im Landkreis Anhalt-Bitterfeld? Ihre Anfrage richten Sie bitte an katastrophenschutz@anhalt-bitterfeld.de.

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