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Kreiselternrat Anhalt-Bitterfeld

Sehr geehrte Eltern,

mit jedem Schuljahr beginnt nicht nur für Ihre Kinder ein Abschnitt mit Herausforderungen, sondern auch für Sie als Eltern. So manche Herausforderungen bringen uns nicht selten an ungeahnte Grenzen. Diese kann man mit der eigenen Erfahrung alleine meistern oder sich die Erfahrungen anderer Eltern zurate ziehen, wenn es um Themen wie Schulspeisung, Schülerbeförderungen oder wenn es um die vielfältigen Möglichkeiten geht, die Bildungs- und Erziehungsarbeit in ihrer Schule zu begleiten und zu unterstützen.

Sie als Eltern können den Schulalltag wesentlich mitgestalten. In den zu wählenden Elternvertretungen in Ihren Klassen und Schulen können Sie Erfahrungen austauschen und in vielen Bereichen Rat einholen.

Mit diesem Elternbrief möchten wir Sie dazu ermutigen, sich als Elternvertreter aktiv in den Schulalltag an Ihrer Schule einzubringen und Schule zu dem zu machen, was sie sein soll, ein Ort des gemeinschaftlichen Lebens und Lernens. Wie Elternarbeit gestaltet werden kann und welche Rechte und Pflichten die Elternvertretungen haben, ist vom Gesetzgeber im Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt festgelegt worden.

Ausführlichere Informationen, gesetzliche Grundlagen und Hinweise zur Eltern(mit)arbeit finden Sie in der kostenlosen Broschüre Ein Wegweiser von Eltern für Eltern. Diese erhalten Sie bei Ihrem Schul-, Stadt- oder Kreiselternrat.

Nutzen Sie als Elternvertreter die Gestaltungsmöglichkeiten und die Gelegenheiten zum Erfahrungsaustausch mit anderen Eltern, auch über die eigene Schule hinaus.

Abschließend möchten wir es nicht versäumen, Ihnen und Ihrem Kind einen ganz besonderen und erfolgreichen Start in das Schuljahr zu wünschen. Gern stehen wir Ihnen als Elternvertreter für Fragen und Anregungen rund um das Thema Schule zur Verfügung.

Aktuelle Zusammensetzung des KER Anhalt-Bitterfeld

Am 9. November 2021 erfolgte die Wahl der Mitglieder des Kreiselternrates des Landkreises Anhalt-Bitterfeld aus der Gruppe der Delegierten der Grundschulen, Sekundarschulen, Förderschulen und Schulen in freier Trägerschaft. Im Anschluss daran fand die konstituierende Sitzung statt, an der auch die direkt von den
Gymnasien und Gemeinschaftsschulen gewählten Elternvertretungen teilnahmen.

Zur Vorsitzenden des Kreiselternrates des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wurde Kerstin Westphal, Vertreterin der Sekundarschule „Am Burgtor“ Aken gewählt.

Stellvertretender Vorsitzender ist Marcel Kranz, Elternvertreter der Sekundarschule „An der Rüsternbreite“ Köthen.

Zu Beisitzern wurden Anja Katzfuß (Sekundarschule „A. Diesterweg“ Roitzsch), Marco Lange (Sekundarschule Raguhn) und Patrick Kaul (Gymnasium Francisceum Zerbst) gewählt.

Gemäß dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt können Kreiselternräte Fragen beraten, die für die Schulen ihres Gebietes von besonderer Bedeutung sind. Schulträger und die Schulbehörde haben ihnen für ihre Arbeit die notwendigen Auskünfte zu erteilen und rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen zu geben.

Wir sind der Kreiselternrat des Landkreises Anhalt Bitterfeld.

Elternarbeit ist ein wichtiger Bestandteil des schulischen Lebens. Eine engagierte Teilnahme von Eltern an dem schulischen Lebensweg der Kinder trägt dazu bei, Schule im Sinne aller Beteiligten zu verbessern. Je besser Eltern und die Schule der Kinder miteinander kooperieren, umso mehr nützt dies um die Interessen aller am Schulleben Beteiligten umzusetzen bzw. einen gemeinsamen Weg durch einen der wichtigsten Lebensabschnitte unserer Kinder zu finden.

Die verschiedenen Elternräte stellen die Mitwirkungs-Möglichkeiten der Eltern dar und gliedern sich in verschiedene Bereiche. Während die Klassen- und Schul-Elternräte in Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mitwirken, ist der Kreis-Elternrat das Bindeglied zwischen der Verwaltung (Schul-amt des Landkreises sowie zur Landesebene), Schulen und den Eltern.

Der Kreiselternrat setzt sich zusammen aus den Elternvertretern jeder im Landkreis unterrichtenden Schulform. Jede Schule kann einen Elternvertreter für sich zu der alle zwei Jahre stattfindenden Kreiselternratswahl entsenden.

Zu den Aufgaben des Kreiselternrates gehören unter anderem:

  • Interessenvertretung der Schüler und Eltern
  • Teilnahme an Ausschusssitzungen des Kreistages
  • Anlaufstelle bei Konflikten zw. Schulen und Eltern
  • Informationsstelle über zukünftige Schulentwicklungen im Landkreis
     

Rechtsgrundlagen für die Arbeit des Kreiselternrates sind die §§ 60 und 62 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung.

Als Kreiselternrat haben wir in den Gremien des Landkreises nur ein Teilnahmerecht und sind dabei uns durch kompetente Beiträge mehr Anerkennung zu schaffen.
Die Arbeit des Kreiselternrates ist davon geprägt einen Konsens zu erreichen, eine Verbesserung der schulischen Situation (für Kinder als auch die Schule) erreicht man nur durch einen offenen Dialog in dem alle Parteien zu Wort kommen und mitarbeiten.