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Freigestellte Schülerbeförderung

Im „freigestellten“ Schülerverkehr erfolgt die Beförderung von geistig und/oder körperlich behinderten Schülerinnen und Schülern i.d.R. in Kleinbussen zu Förderschulen für Körperbehinderte, Geistigbehinderte, Gehörlose, Hörgeschädigte, Blinde und Sehgeschädigte.

Für die Durchführung der Beförderungsleistung beauftragt der Landkreis Beförderungsunternehmen.

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