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EU-Aktionsprogramme

Neben den EU Struktur- und Investitionsfonds sind die EU-Aktionsprogramme eine wichtige Säule der EU-Förderung. Diese Programme fördern Maßnahmen innerhalb eines bestimmten Zeitraums und dienen zur Erreichung von politischen oder wirtschaftlichen Zielen der EU. Die bekanntesten Beispiele sind das Programm Erasmus+ und Europa für Bürgerinnen und Bürger.

Bei vielen Aktionsprogrammen stehen die Mobilität der europäischen Bürger*innen und die internationale Kooperation im Vordergrund.

Die EU-Aktionsprogramme werden, im Unterschied zu den Strukturfonds, direkt von der Europäischen Kommission oder von ausschließlich zu diesem Zweck ins Leben gerufenen Exekutivagenturen verwaltet, es gilt das Wettbewerbsprinzip, das heißt, die Vergabe der Fördermittel verläuft auf Basis europaweiter Ausschreibungen (calls).

Die Vergabe von EU-Finanzhilfen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. So müssen EU-geförderten Projekte einen europäischen Mehrwert aufweisen und damit verbunden einen zusätzlichen Nutzen für die EU haben.

Ein weiteres Kriterium ist der grenzüberschreitende Charakter eines Projektes. Oftmals ist bei diesen Programmen eine Kooperation von mehreren europäischen Partnern notwendig.

Hier eine Auswahl von EU-Aktionsprogrammen:

ACHTUNG!

Auf Grund der zu Ende gehenden Förderperiode 2014-2020 sind derzeit nur noch sehr eingeschränkt Ausschreibungen offen.

Im EU-Aktionsprogramm Erasmus+ läuft bereits das Akkreditierungsverfahren für die Teilnahme am Folgeprogramm ab 2021. Näheres hier.