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Kulturförderung gemäß Kultur- und Kunstförderrichtlinie

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld gewährt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel gemäß der Kultur- und Kunstförderrichtlinie finanzielle Zuwendungen zur Förderung von kulturellen und künstlerischen Vorhaben und Projekten, welche ohne die Zuwendung des Landkreises nicht oder nicht in dem erforderlichen Umfang durchführbar wären.

Für die Beantragung von Fördermitteln sind gemäß der zuvor genannten Richtlinie folgende Antragsfristen zu beachten:

Die Antragstellung hat bis zum 30. September des lfd. Kalenderjahres für das folgende Haushaltsjahr zu erfolgen.

Antragstellungen auf Landesförderung für Maßnahmen, die (auch) durch finanzielle Mittel des Landkreises bezuschusst werden sollen, sind bis zum 30. August des lfd. Kalenderjahres für das folgende Haushaltsjahr einzureichen.

Die Fördermittelanträge sind schriftlich unter Verwendung des Antragsformulars zu stellen.

Das erforderliche Antragsformular ist als PDF nebenstehend, oder beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Dezernat I, Fachbereich Schule, Kultur und Sport, Fachdienst Kultur, erhältlich. Dieses ist vollständig ausgefüllt, mit rechtsverbindlicher Unterschrift inkl. den erforderlichen und notwendigen Unterlagen beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Dezernat I, Fachbereich Bildung, Kultur und Sport, Fachdienst Kultur, einzureichen.

Unsere Ansprechpartner finden Sie ebenfalls nebenstehend.

ACHTUNG!!! - Fristverlängerung!

Aus gegebenem Anlass wird die Antragsfrist auf Kunst- und Kulturprojekt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld auf den Antragsschluss 31.12.2025 verlängert.

Der Landkreis hat sich erneut zur Aufgabe gestellt, die in die Jahre gekommenen Richtlinien - „Kunst- und Kulturförderrichtlinie“ und die „Richtlinie zur Kulturförderung im ländlichen Raum“ - zu aktualisieren und den derzeit gegebenen Organisations- und Veranstaltungsumständen anzupassen. Die Beschlussfassung der Änderungsvorschläge aus der Politik und der Verwaltung befindet sich noch im Bearbeitungsstatus und werden bis zu den bisherig festgesetzten Antragsfristen, 30.09. bzw. 01.10. des Vorjahres, nicht abgeschlossen sein. Um die Kunst- und Kulturprojekt 2026 bereits mit den aktualisierten Richtlinien berücksichtigen zu können, wird die Verlängerung bis zum 31.12.2025 aus politischer und verwaltungsinterner Ebene einstimmig begrüßt und umgesetzt.

Nach erfolgreich abgeschlossenen Beschlussfassungen werden die aktualisierten Richtlinien hier inkl. angepasster Formulare für Sie zur Verfügung gestellt.

Dokumente