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Kindertageseinrichtungen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Jedes Kind mit Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt hat bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang Anspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Kindertageseinrichtung.
In Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen soll die Entwicklung jedes Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. Der Besuch einer Tageseinrichtung oder einer Tagespflegestelle ist freiwillig.