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Sondervermögen Infrastruktur (Kommunalarm)

Im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur (Kommunalarm) werden zusätzliche Investitionsmöglichkeiten für die kommunale Infrastruktur geschaffen. Ziel ist es, notwendige Investitionen zu unterstützen, bestehende Infrastruktur zu erhalten und zu modernisieren sowie die Leistungsfähigkeit der Kommunen nachhaltig zu sichern.

Auch der Landkreis Anhalt-Bitterfeld setzt die bereitgestellten Mittel für wichtige Investitionen in verschiedenen Bereichen der kommunalen Infrastruktur ein. Damit werden Vorhaben unterstützt, die einen nachhaltigen Nutzen für den Landkreis und seine Bürgerinnen und Bürger haben.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die im Landkreis Anhalt-Bitterfeld im Rahmen von Kommunalarm geförderten Maßnahmen und Projekte. Die Übersicht wird fortlaufend erweitert.

 

DECT Telefonanlage Klinikum Bitterfeld

Beschreibung:
Die bestehende Telefonzentrale hat den Lebenszyklus weitgehend erreicht und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Zur Sicherstellung der Betriebsfähigkeit und Zukunftssicherheit ist daher ein strukturiertes Upgrade der Telekommunikationsanlage erforderlich.

 

OP Roboter Endoprothetik Klinikum Bitterfeld

Beschreibung:
Die Einführung eines robotergestützten Systems in der Endoprothetik ermöglicht eine hochpräzise, CT-basierte individuelle Implantatpositionierung. Durch die Reduzierung von Patienten mit weiteren, korrigierenden Operationen nach einem initialen Eingriff und geringere Verweildauern, ergeben sich mittelfristig relevante wirtschaftliche Einsparpotenziale sowie eine effizientere Steuerung der Patientenströme im Klinikum.

 

Rauchmeldeanlage

Beschreibung:
Die Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH ist aufgrund eines Sachverständigengutachtens gezwungen, die bestehende Rauchmeldeanlage zu erweitern und in Lüftungskanälen zusätzliche Rauchmelder zu verbauen.

 

Dampfkesselanlage

Beschreibung:
Es handelt es sich um eine dringend notwendige Erneuerung der bestehenden Dampfkesselanlage. Nach einer Einschätzung der Haustechnik des Klinikums kann die Betriebssicherheit der Dampfkesselanlage nicht mehr gewährleistet werden, da die Verfügbarkeit von Ersatzteilen der 22 Jahre alten Anlage nicht mehr vollumfänglich gegeben ist.

 

Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges (WLF) für den Brand- und Katastrophenschutz

Beschreibung:
Mit Wirkung vom 01.01.2025 wurde durch das Land Sachsen-Anhalt ein neuer Erlass zur Aufstellung und Gliederung der Einheiten des Katastrophenschutzes (Aufstellungserlass - AufstErlKatS) veröffentlicht. Der Erlass beruft sich auf das Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KatSG-LSA). Gem. §§ 2a,6,11 KatSG-LSA ist die untere Katastrophenschutzbehörde, in diesem Fall der Landkreis Anhalt-Bitterfeld, für die Erfassung der in ihrem Gebiet vorhandenen und für die Katastrophenabwehr geeigneten Einsatzkräfte und -mittel verantwortlich. Außerdem sorgt die untere Katastrophenschutzbehörde für die Aufstellung von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes in bedarfsangemessenem Umfang. Diese sind nach landesrechtlichen Stärke- und Gliederungsvorgaben zu bilden und in Fachdiensten zusammenzustellen, was durch den AufstErlKatS erfolgte.

In diesem Zusammenhang muss der Landkreis Anhalt-Bitterfeld Sonderfahrzeuge, bei denen nicht auf die Fahrzeuge der Städte und Gemeinden oder privaten Organisationen zurückgegriffen werden kann, eigenständig vorhalten. Hierbei sind insbesondere Fahrzeuge zu nennen, welche aufgrund des speziellen Einsatzzwecks nicht gem. den Risikoanalysen der Städte und Gemeinden oder den allgemeinen Aufgaben der privaten Organisationen auf eigene Kosten vorzuhalten sind. 

Das in diesem Fall beantragte Wechselladerfahrzeug wird dem Fachdienst Betreuung Logistik zugeordnet. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld muss in diesem Fachdienst einen Gerätewagen Atemschutz vorhalten. Diese Komponente sichert der Landkreis mit der Vorhaltung eines Abrollbehälters (AB) für Atemschutz ab. Das aktuell zugeordnete Wechselladerfahrzeug muss aufgrund des Alters, der damit einhergehenden Verknappung der verfügbaren Ersatzteile und folglich der wirtschaftlichen Betrachtung ausgesondert werden. Somit ist unter anderem die Einsatzbereitschaft der verpflichtenden Atemschutzkomponente des Fachdienstes Logistik gefährdet. 

Aktuell besitzt der Landkreis zwei WLF und einen zusätzlichen Transportanhänger für Abrollbehälter. Das zweite Fahrzeug im Bestand des Landkreises ist gem. Aufstellungserlass für die Vorhaltung des Behandlungsplatz 50 im Fachdienst Sanität fest eingeplant. Eine Doppelverplanung ist für den Fall eines parallelen Einsatzes der Fachdienste nicht möglich. Zusätzlich basiert weiter Sondertechnik des Landkreises auf Abrollbehältertechnik. Unter anderen sind hierbei zu benennen der AB Einsatzleitung, AB Wasser, AB Personal, künftig neu AB Hygiene oder ebenfalls neu dem AB Hubarbeitsgerät.

 

Beschaffung eines Einsatzleitwagens für den Rettungsdienst

Beschreibung:
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) verpflichtet, eine leistungsfähige, bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransports sicherzustellen. Zu den gesetzlichen Kernanforderungen zählen insbesondere: 

  • die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes, 
  • die bedarfsgerechte Vorhaltung von Personal und Einsatzmitteln, 
  • die Koordination und Führung bei größeren Einsatzlagen, 
  • sowie die Mitwirkung im Katastrophenschutz und bei außergewöhnlichen Schadenslagen. 

Das RettDG LSA fordert ausdrücklich, dass der Rettungsdienst so zu organisieren ist, dass er auch bei Schadensereignissen mit einer Vielzahl von Betroffenen (MANV) sowie bei besonderen Einsatzlagen funktionsfähig bleibt. Hieraus ergibt sich die fachliche und organisatorische Verpflichtung zur Bereitstellung geeigneter Führungs- und Koordinationsmittel. Ein Einsatzleitwagen Rettungsdienst (ELW RD) stellt ein zentrales Führungsmittel dar, um diese gesetzlichen Anforderungen praktisch umzusetzen.

Er dient der: 

  • Führungsunterstützung für Organisatorische Leiter Rettungsdienst (OrgL) und Leitende Notärzte (LNA) 
  • Koordination bei MANV-Lagen 
  • Kommunikation mit Leitstelle, Kliniken, Behörden und anderen Organisationen 
  • Dokumentation und Lagedarstellung 
  • Einsatzkoordination bei Großschadenslagen, Unwettern, Evakuierungen, Sonderlagen 
  • Integration in Katastrophenschutzstrukturen 
  • Ohne ein entsprechendes Führungsfahrzeug ist eine strukturierte, gesetzeskonforme Einsatzleitung bei komplexen Lagen nur eingeschränkt möglich. 

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld weist mehrere strukturelle Besonderheiten auf, die den Einsatz eines ELW RD fachlich erforderlich machen:

  • Große Flächenstruktur mit teils langen Anfahrtswegen 
  • Industrie- und Chemieanlagen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial 
  • Verkehrsinfrastruktur (Autobahnen, Bundesstraßen, Bahntrassen) 
  • Wiederkehrende Einsatzlagen mit mehreren Verletzten (Verkehrsunfälle, Brände, Unwetter, Evakuierungen) 
  • Zunehmende Anforderungen an Dokumentation, Führungsstruktur und Kommunikation 
  • Enge Verzahnung mit Katastrophenschutz, Feuerwehr, Polizei und Krisenstäben Gerade bei MANV-Lagen zeigt die Praxis, dass ohne mobiles Führungsmittel die Führungsarbeit (Lageführung, Patientenzuweisung, Dokumentation, Kommunikation mit Kliniken und Leitstelle) nur improvisiert erfolgen kann – was sowohl die Effizienz als auch die Rechtssicherheit beeinträchtigt. 

Ein ELW ermöglicht: 

  • professionelle Einsatzführung vor Ort 
  • Strukturierte Patientenlenkung 
  • Entlastung der Leitstelle 
  • Bessere Zusammenarbeit mit anderen Organisationen 
  • Erhöhung der Patientensicherheit 
  • Nachvollziehbare Einsatzdokumentation 

 

Beschaffung eines Gerätwagen Betreuung (GW Betreuung) für den Katastrophenschutz

Beschreibung:
Mit Wirkung vom 01.01.2025 wurde durch das Land Sachsen-Anhalt ein neuer Erlass zur Aufstellung und Gliederung der Einheiten des Katastrophenschutzes (Aufstellungserlass -AufstErlKatS) veröffentlicht. 

Der Erlass beruft sich auf das Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KatSG-LSA). Gem. §§ 2a,6,11 KatSG-LSA ist die untere Katastrophenschutzbehörde, in diesem Fall der Landkreis Anhalt-Bitterfeld, für die Erfassung der in ihrem Gebiet vorhandenen und für die  Katastrophenabwehr geeigneten Einsatzkräfte und -mittel verantwortlich. Außerdem sorgt die untere Katastrophenschutzbehörde für die Aufstellung von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes in bedarfsangemessenem Umfang. Diese sind nach landesrechtlichen Stärke- und Gliederungsvorgaben zu bilden und in Fachdiensten zusammenzustellen, was durch den AufstErlKatS erfolgte. 

In diesem Zusammenhang muss der Landkreis Anhalt-Bitterfeld Sonderfahrzeuge, bei denen nicht auf die Fahrzeuge der Städte und Gemeinden oder private Organisationen zurückgegriffen werden kann, eigenständig vorhalten. Hierbei sind insbesondere Fahrzeuge zu nennen, welche aufgrund des speziellen Einsatzzwecks nicht gem. den Risikoanalysen der Städte und Gemeinden oder den allgemeinen Aufgaben der privaten Organisationen auf eigene Kosten vorzuhalten sind. 

Der beantragte Gerätewagen Betreuung muss von dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld viermal innerhalb von zwei Fachdiensten Betreuung vorgehalten werden. Diese Vorhaltung wird erstmalig gem. AufstErlKatS vom 01.01.2025 in zwei Ausstattungsvarianten für unterschiedliche Aufgabenerfüllungen gefordert. Aktuell verfügt der Landkreis lediglich über ein Bundesfahrzeug mit einem Alter von 30 Jahren, welches kurz vor der Aussonderung steht, und ein Fahrzeug der Organisation Johanniter Unfallhilfe. Im Jahr 2026 ist die Zuteilung eines GW-Betreuung mit dem Modul Unterkunft durch das Land Sachsen-Anhalt für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld geplant. Mit der Beschaffung eines weiteren GW-Betreuung durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld, wäre für die Fachdienste Betreuung eine erlasskonforme und moderne Ausstattung vorhanden. Insgesamt würde unser Landkreis, bis zur möglichen Aussonderung des vorhandenen Bundesfahrzeugs, beide Fachdienste erlasskonform ausrüsten können.

Auch aus fachlicher Sicht ist die zusätzliche Beschaffung des Gerätewagen zwingend notwendig. Der Fachdienst muss die Betreuung und Versorgung in verschiedenen Schadens- und Einsatzlagen für mindestens 24 Stunden sicherstellen. Dafür muss der Fachdienst in der Lage sein für bis zu 250 Personen pro Mahlzeit eine Verpflegung sicherzustellen und die Unterbringung von bis zu 100 Personen in einem festen Gebäude durchzuführen. Ohne die beiden Gerätewagen pro geforderten Fachdienst könnten diese Aufgaben logistisch nicht adäquat durchgeführt werden.

 

Erneuerung SAN Switche

Beschreibung:
Aktuelle SAN-Switches unterstützen höhere Übertragungsgeschwindigkeiten und sorgen für zuverlässigen Datentransfer zwischen Speicher und Servern. Die Modernisierung umfasst zusätzlich die Einführung von Multipathing-Technologien, die im Fehlerfall alternative Datenpfade bereitstellen. So wird ein unterbrechungsfreier Betrieb bei Systemwartungen gewährleistet und das Backup-Management deutlich vereinfacht.

 

Server DL385 Enaio Konsolidierung + Speichererweiterung Enaio Konsolidierung

Beschreibung:
Für das Dokumentenmanagementsystem Enaio wird ein dediziertes Servercluster eingerichtet. Dies umfasst die Installation mehrerer, redundant arbeitender Serverknoten, die Lastverteilung und Failover-Fähigkeiten sicherstellen. Die Architektur ermöglicht eine Skalierung bei wachsenden Nutzerzahlen und steigert die Performance bei komplexen Abfragen. Regelmäßiges Monitoring und automatische Backups erhöhen die Betriebssicherheit zusätzlich.

 

Modular Switche 9300 und Access Switche Catalyst 9200

Beschreibung:
Der Austausch aller Netzwerk-Switche auf aktuelle Modelle mit erhöhter Bandbreite (z. B. 10/40 Gbit/s) sorgt für stabile, schnelle Datenübertragungen. Layer-3-Funktionalität, PoE-Unterstützung und verbesserte Verwaltungssoftware ermöglichen flexible Netzwerkkonfigurationen. Neue Sicherheitsfunktionen wie Access Control Lists und Network Access Control steigern darüber hinaus den Schutz vor unbefugtem Zugriff. Der Austausch muss 2026 erfolgen, da der Mietvertrag der bestehenden Switche am 31.12.2026 ausläuft und diese zurückgegeben werden müssen.

 

Speicher für ESX-Hosts BROE und BRIC, Ersatz für Geräte aus 2016, 2018

Beschreibung:
Durch die Anschaffung neuer Hostsysteme mit aktueller Prozessor-, Speicher- und Netzwerktechnologie wird die Virtualisierungsumgebung beschleunigt und ausfallsicherer. Die Migration bestehender virtueller Maschinen erfolgt unter Minimierung von Betriebsunterbrechungen. Parallel dazu werden moderne Massenspeicherlösungen implementiert, die hohe I/O-Leistungen und flexibles Kapazitätsmanagement bieten.

 

SQL Server LK und Enaio

Beschreibung:
Die Aktualisierung der bestehenden SQL-Server umfasst die Einführung von zwei separaten SQL-Cluster-Systemen: Ein Cluster wird speziell für Fachanwendungen bereitgestellt, während ein dediziertes Cluster ausschließlich für das Dokumentenmanagementsystem Enaio eingerichtet wird. Zuvor wurde ein einzelner SQL-Server für sämtliche Anwendungen genutzt. Mit dieser neuen Struktur werden Hardware, Installation aktueller Versionen der Datenbanksoftware sowie die Migration sensibler Verwaltungsdaten gezielt auf die jeweiligen Anforderungen zugeschnitten. Verbesserte Verschlüsselung und eine rollenbasierte Zugriffssteuerung schützen die Integrität und Vertraulichkeit der gespeicherten Informationen. Gleichzeitig erhöht sich die Verarbeitungsgeschwindigkeit zentraler Anwendungen durch die Entlastung und Spezialisierung der einzelnen Cluster.

 

Digitale Signaturen

Beschreibung:
Es werden Plattformen und Geräte zur rechtssicheren digitalen Unterschrift angeschafft. Dazu gehören Hardware-Sicherheitsmodule, qualifizierte Zertifikate und benutzerfreundliche Softwarelösungen, die sowohl intern als auch extern eingesetzt werden können. Die elektronische Prozessgestaltung sorgt für schnellere Abläufe, spart Papierkosten und unterstützt die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

 

Modernisierung IT-Technik alle Schulen

Beschreibung:
Die Ausstattung der Schulen mit neuen Computerkabinetten beinhaltet die Bereitstellung moderner PC-Arbeitsplätze und leistungsfähiger Monitore. Ergänzt wird die technische Ausstattung durch interaktive Tafeln sowie aktuelle Lernsoftware. Diese IT-Technik ermöglicht einen praxisnahen, digitalen Unterricht und schafft optimale Voraussetzungen für den Erwerb von Medienkompetenz durch die Schüler.

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