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Erlass/Übernahme Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen

Die Träger von Tageseinrichtungen können die Kostenbeiträge für ihre Tageseinrichtungen u. a. nach Einkommensgruppen und Kinderzahl oder Zahl der Familienangehörigen staffeln.

Auf Antrag wird der Kostenbeitrag für den Besuch des Kindes /der Kinder in einer Kindertageseinrichtung ganz oder teilweise erlassen bzw. ganz oder teilweise übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Dieses ist in der Regel bei geringen Einkommensverhältnissen gegeben. Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die §§ 82-85, 87, 88 SGB XII.

Das Formular für den Antrag auf Übernahme/Erlass des Elternbeitrages und für die Einwilligungserklärung ist im Jugendamt, in den Kindertageseinrichtungen der freien Träger  sowie nebenstehend erhältlich.