Informationen des Kreisbrandmeisters
Der Kreisbrandmeister wird für die Dauer von sechs Jahren durch den Landkreis in das Ehrenbeamtenverhältnis als Führungskraft berufen. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem die Überprüfung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren, Mitwirkung im Katastrophenstab, Anleiten und Durchführen von Dienstberatungen der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren.
Amtierender Kreisbrandmeister ist Andreas Hafermalz. Er wurde zum 1. Januar 2018 als stellvertretender Kreisbrandmeister in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.