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Abwehrender Brandschutz

Dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld obliegt mit Ausnahme der Brandsicherheitsschau die übergemeindlichen Aufgaben des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises.

Der abwehrende Brandschutz umfasst dabei alle Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren für Personen, Tiere, Sachen und die Umwelt, die durch Brände entstehen. 

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat insbesondere - im Rahmen des abwehrenden Brandschutzes - aus dem Bestand der Feuerwehren im Landkreis für besondere Einsätze Einheiten zusammenzustellen und einzusetzen.

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat zudem im Rahmen seiner Rechtsaufsicht die kreisangehörigen Gemeinden bei der Durchführung der ihnen nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) übertragenen Aufgaben zu beraten und zu unterstützen und die Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren auf ihre Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft zu überprüfen.

Bei der Wahrnehmung der dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld nach dem BrSchG obliegenden Aufgaben wirken der Kreisbrandmeister und seine zwei Stellvertreter mit. Der Kreisbrandmeister und seine zwei Stellvertreter werden auf Vorschlag der Gemeindewehrleiter der kreisangehörigen Gemeinden für die Dauer von sechs Jahren vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.