Bundeselterngeld
Das Elterngeld ist eine wichtige Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld fängt einen Einkommenswegfall auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.
Elterngeld können Sie bekommen als Elternpaar, als alleinerziehender Elternteil oder als getrennt Erziehende.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
Basiselterngeld wird für Väter und Mütter für bis zu 12 Monate gezahlt. Zwei weitere Monate gibt es, wenn sich auch der andere Elternteil an der Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfällt. Beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil muss mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen.
Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
In der Höhe orientiert sich das Elterngeld am laufenden durchschnittlich verfügbaren Erwerbseinkommen im Jahr vor der Geburt des Kindes. Es beträgt mindestens 300,00 Euro und höchstens 1.800,00 Euro. Höhere Beträge kann es geben, wenn Sie bereits Kinder haben oder wenn Sie Zwillinge, Drillinge oder weitere Mehrlinge bekommen.
ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld. Anstelle eines Monats mit Basiselterngeld können Sie sich für 2 Monate mit ElterngeldPlus entscheiden. Das ElterngeldPlus ist nur halb so hoch wie das Basiselterngeld.
Der Partnerschaftsbonus ist ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben partnerschaftlich untereinander aufteilen. Als Partnerschaftsbonus können Sie und der andere Elternteil jeweils 4 zusätzliche Monate mit ElterngeldPlus bekommen. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile in dieser Zeit Teilzeit arbeiten, und zwar mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne wie folgt zur Verfügung (die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Anfangsbuchstaben des Familiennamen Ihres Kindes):
A, C, D, E, F, G, I, J | 03496 60 1657 |
B, H, S, Sch, St | 03496 60 1667 |
K, L, M | 03496 60 1659 |
N, O, P, Q, R, T, U - Z | 03496 60 1663 |
Sprechzeiten:
Montag | geschlossen |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Antrag auf Elterngeld.pdf
0.3 MBantrag auf elterngeld
Informationsblatt zum Antrag auf Elterngeld
77 KB
Erklärung zum Einkommen während des Bezuges von Elterngeld.pdf
0.6 MBerklärung zum einkommen während des bezuges von elterngeld
Erklärung zum Einkommen vor der Geburt des Kindes.pdf
0.1 MBerklärung zum einkommen vor der geburt des kindes
Verdienstbescheinigung des Arbeitsgebers-Dienstherrn zur Ermittlung des Elterngeldes.pdf
42 KBverdienstbescheinigung des arbeitsgebers dienstherrn zur ermittlung des elterngeldes ©Udo Pawelczyk
Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers bei Teilerwerbstätigkeit während Elterngeldbezug.pdf
50 KBverdienstbescheinigung des arbeitgebers bei teilerwerbstätigkeit während elterngeldbezug
Bescheinigung für Arbeitnehmerinnen über die Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld.pdf
0.6 MBbescheinigung für arbeitnehmerinnen über die zahlung eines zuschusses zum mutterschaftsgeld
Bescheinigung für Beamtinnen und Soldatinnen über die Zahlung von beamten-und soldatenrechtlichen Bezügen während des Beschäftigungsverbotes nach der Geburt eines Kindes.pdf
35 KBbescheinigung für beamtinnen und soldatinnen über die zahlung von beamten und soldatenrechtlichen bezügen während des beschäftigungsverbotes nach der geburt eines kindes
Informationen zum Datenschutz.pdf
39 KBinormationen zum datenschutz
Formblatt Sonderregelungen aus Anlass der Covid-19-Pandemie beim Elterngeld
66 KBformblatt sonderregelungen aus anlass der covid 19 pandemie beim elterngeld ©Landkreis Anhalt-Bitterfeld