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Bundeselterngeld

Das Elterngeld ist eine wichtige Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld fängt einen Einkommenswegfall auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.

Elterngeld können Sie bekommen als Elternpaar, als alleinerziehender Elternteil oder als getrennt Erziehende.

Elterngeld gibt es in drei Varianten

  •  Basiselterngeld
  •  ElterngeldPlus
  •  Partnerschaftsbonus

Basiselterngeld wird für Väter und Mütter für bis zu 12 Monate gezahlt. Zwei weitere Monate gibt es, wenn sich auch der andere Elternteil an der Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfällt. Beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil muss mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen.

Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.

In der Höhe orientiert sich das Elterngeld am laufenden durchschnittlich verfügbaren Erwerbseinkommen im Jahr vor der Geburt des Kindes. Es beträgt mindestens 300,00 Euro und höchstens 1.800,00 Euro. Höhere Beträge kann es geben, wenn Sie bereits Kinder haben oder wenn Sie Zwillinge, Drillinge oder weitere Mehrlinge bekommen.

ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld. Anstelle eines Monats mit Basiselterngeld können Sie sich für 2 Monate mit ElterngeldPlus entscheiden. Das ElterngeldPlus ist nur halb so hoch wie das Basiselterngeld.

Der Partnerschaftsbonus ist ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben partnerschaftlich untereinander aufteilen. Als Partnerschaftsbonus können Sie und der andere Elternteil jeweils 4 zusätzliche Monate mit ElterngeldPlus bekommen. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile in dieser Zeit Teilzeit arbeiten, und zwar mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne wie folgt zur Verfügung (die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Anfangsbuchstaben des Familiennamen Ihres Kindes):

A, C, D, E, F, G, I, J               03496 60-1657   
B, H, S, Sch, St   03496 60-1667
K, L, M   03496 60-1659
N, O, P, Q, R, T, U - Z   03496 60-1663

Sprechzeiten:
Montag               geschlossen       
Dienstag  09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr   
Mittwoch  geschlossen
Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag  09:00 - 12:00 Uhr

 

Formulare für Geburten ab dem 1.09.2021

 

Antrag auf Elterngeld

Erklärung zum Einkommen vor der Geburt des Kindes

Erklärung zum Einkommen während des Bezuges von Elterngeld

Informationsblatt zum Antrag auf Elterngeld

Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers/Dienstherren zur Ermittlung des Elterngeldes

Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers zum Antrag auf Elterngeld bei Teilerwerbstätigkeit während des Elterngeldbezuges

Bescheinigung für Arbeitnehmerinnen über die Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld

Bescheinigung für Beamtinnen/Soldatinnen über die Zahlung von beamten-/soldatenrechtlichen Bezügen während des Beschäftigungsverbotes nach der Geburt des Kindes 


Formulare für Geburten ab dem 1.07.2015

 

Antrag auf Elterngeld

Erklärung zum Einkommen vor der Geburt des Kindes

Erklärung zum Einkommen während des Bezuges von Elterngeld

Informationsblatt zum Antrag auf Elterngeld

Erklärung zum Einkommen vor der Geburt des Kindes

Erklärung zum Einkommen während des Bezuges von Elterngeld

Informationsblatt zum Antrag auf Elterngeld

Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers/Dienstherren zur Ermittlung des Elterngeldes

Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers zum Antrag auf Elterngeld bei Teilerwerbstätigkeit während des Elterngeldbezuges

Bescheinigung für Arbeitnehmerinnen über die Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld

Bescheinigung für Beamtinnen/Soldatinnen über die Zahlung von beamten-/soldatenrechtlichen Bezügen während des Beschäftigungsverbotes nach der Geburt des Kindes