Kommunalaufsicht
Den Gemeinden steht das Recht zu, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Dieses Recht gilt allerdings nur im Rahmen der Gesetze. Die Kommunalaufsicht kontrolliert und überwacht, ob der gesetzliche Rahmen eingehalten wird. Die Aufsicht ist in den §§ 133 ff. der Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt geregelt.
Das Sekretariat der Komunalaufsicht erreichen Sie unter 03496 60 1531.