Aktive Eingliederung
Über das Programm Aktive Eingliederung werden im Landkreis Anhalt-Bitterfeld bis zum 30.09.2022 zwei Projekte gefördert, die zur Verbesserung der Integrationschancen von arbeitslosen Personen führen sollen.
Ziel der Projekte ist es im Detail, durch langfristige individuelle lösungsorientierte Begleitung sowie der Nutzung von Synergien des intergenerativen Austausches, bessere Integrationsfortschritte für jüngere und ältere Personen zu erzielen und ihre berufliche Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt oder in eine Ausbildung zu erreichen und zu festigen. Die Projekte beinhalten umfassende ganzheitliche Angebote zur Aktivierung, persönlichen Stabilisierung und Qualifizierung sowie zur nachhaltigen beruflichen Eingliederung.
Projektdauer – Richtlinie Zielgruppen und Beschäftigungsförderung
(1. und 2. Förderphase): 01.01.2017 - 31.12.2019
(3. Förderphase) : 01.04.2020 – 30.06.2022
Projektdauer – Richtlinie REGIO AKTIV
(1. Förderphase) : 01.02.2023 - 31.01.2026
Aufruf zum Ideenwettbewerb 2022
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld ruft alle interessierten Träger dazu auf, sich mit einem Antrag am Wettbewerbsverfahren im Rahmen des Landesprogramms Aktive Eingliederung zu beteiligen. Es wird ein Projekt mit umfassenden ganzheitlichen Angeboten zur Aktivierung, persönlichen Stabilisierung und Qualifizierung sowie nachhaltigen beruflichen Integration im zusammengefassten Sozialraum Köthen/Zerbst und im Sozialraum Bitterfeld gefördert.
Die Projektlaufzeit beträgt zunächst 24 Monate. Der Projektbeginn ist für den 01.02.2023 vorgesehen.
Den vollständigen Aufruf zur Ausschreibung finden Sie im Dokumentenbereich.
Die Wettbewerbsunterlagen können in der Geschäftsstelle des Regionalen Arbeitskreises des Landkreises Anhalt-Bitterfeld bei Herrn Antonio Jansen ab dem 22. August 2022 unter antonio.jansen@anhalt-bitterfeld.de angefordert werden.
Für Fragen und allgemeine Informationen zum Wettbewerb steht Ihnen Herr Jansen zur Verfügung.
Die Unterlagen für die Beteiligung am Ideenwettbewerb sind bis zum 22. September 2022 um 12:00 Uhr fristgerecht in doppelter schriftlicher Ausführung und digital bei der Geschäftsstelle des Regionalen Arbeitskreis einzureichen.