Geflügelpest amtlich festgestellt
Aufgrund des Nachweises von hochpathogenem aviären Influenzavirus H5N1 Anfang März 2023 bei einem Bussard im Bereich Löberitz wird zum 14.03.2023 in der Stadt Zörbig (ohne Ortsteile), der Ortschaft Löberitz, der Stadt Radegast und der Ortschaft Zehbitz mit dem Ortsteil Zehmitz für sämtliches gehaltenes Geflügel eine Aufstallungspflicht angeordnet.
Die Anordnung kann auf der Homepage des Landkreises eingesehen werden.
Diese Stallpflicht ist befristet bis zum 04.04.2023. Darauf verweist die Kreisverwaltung. In diesem Bereich darf Geflügel nur noch in geschlossenen Ställen oder unter Vorrichtungen, die gegen das Eindringen von Wildvögeln schützen, gehalten werden. Diese Regelung bezieht sich auf Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Tierhalter sollen die gehaltenen Vögel einmal am Tag auf gesundheitliche Veränderungen prüfen. Plötzliche erhöhte Tierverluste (3 Tiere innerhalb von 24 Stunden bei einer Bestandsgröße bis einschließlich 100 Tiere, ansonsten mehr als 2 Prozent) sind durch einen Tierarzt abzuklären, oder der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises ist zu informieren. Geflügelhalter haben Aufzeichnungen über sämtliche Tierbewegungen (Zu- und Abgänge, Verendungen, Schlachtungen) zu führen. Zur Vermeidung des Eintrages der Geflügelpest in Geflügelbestände durch Wildvögel haben Tierhalter Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten. Mit der Aufstallungspflicht soll eine Einschleppung der Tierseuche in Geflügelbestände unterbunden werden. Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende, meist tödlich verlaufende, anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vogelarten, deren Ausbruch auch immense wirtschaftliche Folgen für Geflügelhalter, Schlachtstätten und Industrie haben kann.