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Landkreis erlässt Allgemeinverfügung zur Beschränkung/Verbot von Wasserentnahmen

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat am 28.06.2023 eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung/Verbot von Wasserentnahmen erlassen und bekanntgemacht. Die Verfügung gilt ab 29.06.2023 bis einschließlich 30.09.2023 oder bis auf Widerruf. 

Die Allgemeinverfügung gilt für alle Gewässer im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, die den wasserrechtlichen Vorschriften unterliegen. Es gelten folgende Beschränkungen bzw. Verbote:

  • Verbot von jeglichen Wasserentnahmen durch technische Hilfsmittel (z.B. Pumpvorrichtungen) aus Oberflächengewässern im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauchs
  • Verbot von jeglichen Wasserentnahmen durch technische Hilfsmittel aus Oberflächengewässern im Rahmen von wasserrechtlichen Erlaubnissen
  • Untersagung von allen Wasserentnahmen aus Brunnen zur Bewässerung in der Zeit von 10 bis 18 Uhr

Grundlage der Entscheidung waren unter anderem die fachliche Einschätzung des Gewässerkundlichen Landesdienstes (GLD) beim Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt zur Entwicklung der Grund- und Oberflächenwasserstände im Landkreis Anhalt-Bitterfeld sowie der hydrologischen Monatsberichte des GLD. Demnach haben sich aufgrund der anhaltenden Trockenheit in den aufeinanderfolgenden Jahren 2018 bis 2022 sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Es wird festgestellt, dass sich die Grund- und Oberflächengewässerstände nicht erholt haben. Auch 2023 ist bisher keine signifikante Besserung er Situation eingetreten. Nach den derzeitigen Gegebenheiten ist anzunehmen, dass die Wasserstände weiterhin sinken werden. Eine Änderung der Situation ist nicht abzusehen.

Details zur Allgemeinverfügung finden Sie im nachstehenden Dokument "Erklärung zur Allgemeinverfügung 2023"