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Parkausweise Schwerbehinderung

 

Behindertenparkplätze bieten dem Fahrer oder Beifahrer eine größere Bewegungsfreiheit. Sie sind breiter als normale PKW-Stellplätze, damit die Wagentür in vollem Radius geöffnet werden kann. Damit sind sie für Betroffenen eine große Hilfe im Alltag.


Wer einen Schwerbehindertenausweis hat, darf damit nicht automatisch auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken. Man benötigt auf jeden Fall einen besonderen Parkausweis.


Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Formen der Parkausweise und den Voraussetzungen erhalten Sie auf folgender Seite:


https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9229/behindertenparkplaetze


Für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Anhalt-Bitterfeld erfolgt die Beantragung über die Straßenverkehrsbehörde der Landkreisverwaltung.


Nebenstehend finden Sie die notwendigen die Kontaktdaten der zuständigen Sachbearbeiter.