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Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel wegen Geflügelpest

Am 21.12.2023 wurde der Ausbruch der Geflügelpest in einem Geflügelbestand im Salzlandkreis amtlich festgestellt. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat aus diesem Grund am eine Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung und am 12.01.2024 eine 1. Änderungsverfügung erlasen.
Demnach wird auf dem Gebiet des Landkreises Anhalt-Bitterfeld eine Überwachungszone mit einem Radius von ca. 10 km um dem Ausbruchsbestand gebildet. Darin befinden sich die Ortschaften Bobbe, Diebzig und Dornbock der Gemeinde Osternienburger Land.

Alle Geflügelhalter in diesen Ortschaften haben das Geflügel aufzustallen. Dazu gehören Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse und Strauße. Dies gilt sowohl für gewerbliche als auch für private Geflügelhaltungen. Zudem werden Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen in diesen Ortschaften untersagt.

Die Verfügung gilt bis zunächst 21. Januar 2024.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den nebenstehenden Dokumenten.