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Bericht 2012

Im Landkreis Anhalt – Bitterfeld leben 12.776 schwerbehinderte Menschen, die in Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind. Das sind 7,3% der Einwohner.
Aufgeschlüsselt nach Alter betrifft das

  • 39 Kinder im Vorschulalter bis unter 6 Jahre, 
  • 232 Kinder und Jugendliche bis unter18 Jahre,
  • 5.9011 Erwachsene im Ausbildungs- und Erwerbsalter bis 65 Jahre und 
  • 6.594 Erwachsene im Rentenalter ab 65 Jahre

Aufgeschlüsselt nach Art der Behinderung kann davon ausgegangen werden, dass ca. 

  • 1.046 Menschen auf einen Rollstuhl angewiesen sind, 
  • 326 Menschen blind oder hochgradig sehbehindert sind,
  • 147 Menschen gehörlos oder hochgradig hörbehindert sind und
  • 2.235 Menschen auf Grund der Schwere ihrer Behinderung ständig auf Hilfe angewiesen sind.

Das Behindertengleichstellungsgesetz von Sachsen - Anhalt zielt auf die Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für Menschen mit Behinderung, sowie auf die Möglichkeit einer weitgehend selbstständigen Lebensführung.

Um eine drohende Behinderung zu vermeiden bzw. eine bestehende Behinderung zu mildern oder zu beseitigen, werden in zwei Frühförder -und Beratungsstellen an drei Standorten im Landkreis ca. 294 Kinder speziell gefördert.
Im Bereich der vorschulischen Bildung werden 181 Kinder mit einer (drohenden) Behinderung gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung in 12 integrativen Kindertagesstätten an acht Standorten im Landkreis betreut und gefördert.

Im Bereich Schulbildung dominiert im Landkreis noch die Beschulung behinderter Kinder in 4 Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen und 4 Schulen mit Förderschwerpunkt Geistig- und Mehrfachbehinderung. Dank der beiden Förderzentren im Landkreis kann aber bereits für verschiedene Schüler/innen mit besonderem Förderbedarf der Wechsel in eine Förderschule vermieden werden.

673 Menschen mit einer so schweren Behinderung, dass sie auf dem 1. Arbeitsmarkt (noch) nicht vermittelt werden können, finden derzeit eine Beschäftigung in zwei Werkstätten für Menschen mit Behinderung an zwei Standorten im Landkreis.

Eine sehr wichtige Voraussetzung für die Sicherung der Teilhabe der Menschen mit Behinderung ist die Gestaltung eines Lebensraumes, in dem sich alle Menschen mit und ohne Behinderung, egal mit welcher Art der Behinderung frei bewegen, entfalten und teilhaben können – kurz, ein barrierefreier Lebensraum. Das betrifft die Bereiche Bau und Verkehr genau so, wie die Bereiche Kommunikation, Information und Informationstechnik.

So werden bei Vorhabensplanungen, meist Bauvorhaben, zunehmend öfter die Behindertenbeauftragte und / oder der Beirat für Menschen mit Behinderung einbezogen. Das könnte und sollte noch öfter geschehen. Hinweise und Anregungen zum Abbau oder der Vermeidung von Barrieren, bzw. der Nachbesserung der Barrierefreiheit hingegen werden gut angenommen und im Rahmen der Möglichkeit auch zeitnah umgesetzt.

Die Gebäude der Landkreisverwaltung sind mehrheitlich barrierefrei zugänglich und verfügen über Toiletten für Rollstuhlfahrer. Eine gute Übersicht über vorhandene bzw. fehlende Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude im Landkreis insgesamt bietet der Wegweiser für Menschen mit Behinderung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld unter http://www.handicap-wegweiser-abi.de/. Die Arbeit an diesem Wegweiser mit Unterbrechungen seit 1995 hat entscheidend dazu beigetragen, dass viele Bürger für die Belange behinderter Menschen sensibilisiert werden konnten und bei vielen Menschen ein Umdenken eingesetzt hat.

Im öffentlichen straßengebundenen Personennahverkehr kommen vorwiegend Niederflurbusse zum Einsatz. Auf Initiative des Behindertenpolitisch Runden Tisches und der Behindertenbeauftragten des Altkreises Bitterfeld können heute alle Haltestellen per Lautsprecheransage für Menschen mit Sehbehinderung akustisch wahrnehmbar angesagt werden. Außerdem sind alle barrierefreien Busverbindungen im Fahrplan mit Rollstuhlsymbol gekennzeichnet. Besonders für Rollstuhlfahrer bietet auch die flexible Bedienform durch das Anrufbussystem in vielen Fällen Erleichterung in der Mobilität.

Der Internetauftritt der Landkreisverwaltung hatte bereits in der Vergangenheit die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung weitgehend berücksichtigt. Im Jahr 2011 wurde die Landkreisseite unter Beachtung der Erfordernisse an die Barrierefreiheit neu gestaltet.

Die Zugänglichkeit der Wahllokale lag im September 2009 bei 44%. Nach Hinweisen zu möglichen Anpassungen oder Ausweichmöglichkeiten auf barrierefrei zugängliche Räume durch den Behindertenbeirat und der Behindertenbeauftragten lag nach einer neueren landesweiten Erfassung durch das Büro des Landesbehindertenbeauftragten die barrierefreie Zugänglichkeit da bereits bei 46,46% und damit um 5,44% über dem Landesdurchschnitt . Der Blinden- und Sehbehindertenverband stellt Wahlschablonen für Bürger mit einer Sehbehinderung zur Verfügung.

Im Landkreis existiert eine breite Palette an Hilfen, Diensten und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, wie Beratungsstellen, Wohnhilfen, Fördereinrichtungen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung spezielle Dienstleistungen u. s. w., die aber vorrangig in den größeren Städten angesiedelt sind.

Die Beschäftigungsquote in der Landkreisverwaltung liegt bei 9,57 %, das heißt 9,57 % der Beschäftigten sind schwerbehindert im Sinne des § 3 SGB IX oder einem Schwerbehinderten gleichgestellt. damit übersteigt die tatsächlich vorgehaltene Zahl an Arbeitsplätzen für behinderte oder diesen gleichgestellte Menschen in der Kreisverwaltung deutlich die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl der Pflichtarbeitsplätze.
Die Beschäftigungsquote anderer Arbeitgeber ist hier nicht erfasst.

Die Interessen der Menschen mit Behinderung werden seit 2005 im Altkreis Bitterfeld und seit 2007 ist im Landkreis Anhalt-Bitterfeld durch eine Kommunale Behindertenbeauftragte gem. § 25 BGG LSA i. V. mit § 11 der Hauptsatzung des LK Anhalt-Bitterfeld hauptamtlich vertreten.

Im Juni 2007 gründete sich der Beirat für Menschen mit Behinderung für den neuen Landkreis Anhalt-Bitterfeld, hervorgegangen aus dem seit 2005 aktiven Behindertenpolitischen Runden Tisch im Landkreis Bitterfeld, aus dem Behindertenbeirat des Landkreises Zerbst und Akteuren der Behindertenhilfe im Landkreis Köthen. Im Oktober 2007 wurde der Beirat gem. § 24 Abs. 2 BGG LSA in Verb. mit § 12 Abs.1 der Hauptsatzung des Landkreises durch den Landrat berufen.
Die Mitglieder setzen sich zusammen aus Vertretern verschiedener Selbsthilfe- und Behindertenverbände, aus Vertretern verschiedener Träger der Behindertenhilfe, aus interessierten Bürgern mit und ohne Behinderung sowie aus einer Vertreterin der Kommunalpolitik.

im November 2012

Susanna Krepinsky
- Behindertenbeauftragte -