Die Untere Jagdbehörde informiert: Anhörung vor Abrundung jagdbezirksfreier Flächen
Gemäß § 6 Absatz 3 Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt sollen jagdbezirksfreie Flächen einem benachbarten Jagdbezirk angegliedert werden.
In diesem Zusammenhang wird beabsichtigt, einige jagdbezirksfreien Flächen dem Eigenjagdbezirk (EJB) „Mosigkauer Heide“ des Landes Sachsen-Anhalt anzugliedern.
Die betroffenen Flächen und weitere Informationen zur vorangehenden Anhörung finden Sie im Dokument im Anhang.