Sprungmenü Springe zu den Hinweisen zur Barrierearmut Springe zur Leichten Sprache Springe zum Suchfeld Springe zum Hauptinhalt Springe zu den Kontaktinformationen

Die Untere Jagdbehörde informiert: Anhörung vor Abrundung jagdbezirksfreier Flächen

Gemäß § 6 Absatz 3 Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt sollen jagdbezirksfreie Flächen einem benachbarten Jagdbezirk angegliedert werden.

In diesem Zusammenhang wird beabsichtigt, einige jagdbezirksfreien Flächen dem Eigenjagdbezirk (EJB) „Mosigkauer Heide“ des Landes Sachsen-Anhalt anzugliedern.

Die betroffenen Flächen und weitere Informationen zur vorangehenden Anhörung  finden Sie im Dokument im Anhang.