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Geflügelpest im Jerichower Land - Orte in Anhalt-Bitterfeld von Schutzmaßnahmen betroffen

Am 26. Januar 2026 wurde durch den Landkreis Jerichower Land der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest in 39279 Möckern, Ortsteil Rottenau, amtlich bestätigt.

Innerhalb der 10-Kilometer-Überwachungszone liegen folgende Ortsteile im Landkreis Anhalt-Bitterfeld:

  •  Ortschaft Deetz
  • Ortschaft Buhlendorf
  • Ortschaft Lindau: Lindau, Kerchau, Lietzo, Quast
  • Ortschaft Nedlitz: Nedlitz
  • Ortschaft Straguth: Badewitz, Zollmühle
  • Ortschaft Zernitz: Zernitz, Kuhberge

Für die Überwachungszone gelten besondere Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, die der Landkreis Anhalt-Bitterfeld per Allgemeinverfügung angeordnet hat. Diese tritt am 29. Januar 2026 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

Wichtige Hinweise für alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter:

  • Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt prüfen und einhalten
  • Tiere täglich auf gesundheitliche Veränderungen kontrollieren
  • Erhöhte Verluste sofort tierärztlich abklären lassen
  • Alle Tierbewegungen lückenlos dokumentieren

Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie im Anhang.

Kontakt für Rückfragen von Tierhaltern:
FB Verbraucherschutz, Gesundheit und Veterinärwesen
Telefonnummer: 03496 60 1940 E-Mail: vetamt@anhalt-bitterfeld.de