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Die Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest wird ab dem 28.01.2026 aufgehoben

Die nach Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest im Landkreis Jerichower Land bekanntgemachte Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest inkl. der angeordneten Schutzmaßnahmen vom 28. Januar 2026 wird durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit Wirkung zum 28. Februar 2026  widerrufen.

Die angeordneten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen werden durch den Widerruf der Allgemeinverfügung aufgehoben. 

Den vollständigen Widerruf finden Sie im Anhang.

Kontakt für Rückfragen von Tierhaltern:
FB Verbraucherschutz, Gesundheit und Veterinärwesen
Telefonnummer: 03496 60 1940 E-Mail: vetamt@anhalt-bitterfeld.de