Geflügelpest im Jerichower Land - Orte in Anhalt-Bitterfeld von Schutzmaßnahmen betroffen
Am 26. Januar 2026 wurde durch den Landkreis Jerichower Land der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest in 39279 Möckern, Ortsteil Rottenau, amtlich bestätigt.
Innerhalb der 10-Kilometer-Überwachungszone liegen folgende Ortsteile im Landkreis Anhalt-Bitterfeld:
- Ortschaft Deetz
- Ortschaft Buhlendorf
- Ortschaft Lindau: Lindau, Kerchau, Lietzo, Quast
- Ortschaft Nedlitz: Nedlitz
- Ortschaft Straguth: Badewitz, Zollmühle
- Ortschaft Zernitz: Zernitz, Kuhberge
Für die Überwachungszone gelten besondere Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, die der Landkreis Anhalt-Bitterfeld per Allgemeinverfügung angeordnet hat. Diese tritt am 29. Januar 2026 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Wichtige Hinweise für alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter:
- Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt prüfen und einhalten
- Tiere täglich auf gesundheitliche Veränderungen kontrollieren
- Erhöhte Verluste sofort tierärztlich abklären lassen
- Alle Tierbewegungen lückenlos dokumentieren
Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie im Anhang.
Kontakt für Rückfragen von Tierhaltern:
FB Verbraucherschutz, Gesundheit und Veterinärwesen
Telefonnummer: 03496 60 1940 E-Mail: vetamt@anhalt-bitterfeld.de