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Geflügelpest im Landkreis Anhalt-Bitterfeld - Stallpflicht für Geflügel ab 4. November 2025

Heute wurde eine „Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest)“ für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld erlassen. 

Mit der neuen Allgemeinverfügung gilt im gesamten Landkreis eine Stallpflicht. Geflügel darf dann nur noch entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer gesicherten Vorrichtung untergebracht sein, die die Tiere gegen Wildvögel und deren Kot schützt.

Des Weiteren wird die Durchführung von Ausstellungen, Märkten, Schauen, Wettbewerben und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben im gesamten Kreisgebiet des Landkreises Anhalt-Bitterfeld untersagt. Auch die Jagd auf Federwild wird untersagt.

Alle Geflügelhalter im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, die ihrer Pflicht zur Anzeige der Haltung von Geflügel bisher noch nicht nachgekommen sind, haben dies unverzüglich beim Fachbereich Verbraucherschutz, Gesundheit und Veterinärwesen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld nachzuholen.

Diese Allgemeinverfügung wurde am 3. November 2025 auf der Internetseite des Landkreises Anhalt-Bitterfeld veröffentlicht. Sie tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt zunächst bis zum 03.12.2025.

Wichtige Hinweise:

Geflügelhalter werden weiterhin eindringlich gebeten, auf entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu achten. Hierzu zählt unter anderem der Schutz von Futter und Wasser vor Wildvögeln, aber auch das gründliche Händewaschen und Desinfizieren vor und nach dem Stallbesuch.

Auffällige oder tote Tiere sollten keinesfalls berührt werden, sondern dem Landkreis gemeldet werden.

Kontakt für Rückfragen von Tierhaltern: 

FB Verbraucherschutz, Gesundheit und Veterinärwesen

Telefonnummer: 03496 60 1940

E-Mail: vetamt@anhalt-bitterfeld.de