Jetzt alten Führerschein umtauschen: Fristen nicht verpassen
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen gemäß der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Ziel ist ein einheitliches, fälschungssicheres Führerscheindokument innerhalb der EU.
Wichtig: Der Umtausch erfolgt gestaffelt, abhängig vom Geburtsjahr oder dem Ausstellungsdatum des Führerscheins.
Welche Fristen gelten für wen?
Papierführerscheine (grau, rosa, DDR-Führerscheine), ausgestellt bis 31. Dezember 1998
| Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Frist zum Umtausch |
| vor 1953 | 19. Januar 2033 |
| 1953 - 1958 | 19. Januar 2022 / 19. Juli 2022 |
| 1959 - 1964 |
19. Januar 2023 |
| 1965 - 1970 |
19. Januar 2024 |
| 1971 oder später |
19. Januar 2025 |
Kartenführerscheine, ausgestellt ab 1. Januar 1999:
| 1999 - 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002 - 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 - 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 | 19. Januar 2033 |
Wichtig zu wissen: Für Personen, die vor 1953 geboren wurden, gilt unabhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins die Frist 19. Januar 2033.
So funktioniert der Umtausch
Den Antrag können Sie ganz einfach stellen:
- bei der Fahrerlaubnisbehörde an den Standorten Köthen und Bitterfeld,
- jederzeit online über die Internetseite des Landkreises oder
- postalisch bzw. über die Bürgerämter.
Welche Dokumente werden für den Umtausch benötigt?
Für den erfolgreichen Führerscheinumtausch sind folgende Dokumente vorzulegen:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
- der aktuelle Führerschein
- eine Gebühr von 26,50 Euro, ggf. zzgl. Kosten bei Direktversand
Zur Info: Der alte Führerschein wird entwertet – entweder bei Antragstellung oder bei Abholung des neuen Dokuments.
Was passiert bei unterlassenem Umtausch?
Ein verspäteter Umtausch stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.
Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises hilft allen Bürgerinnen und Bürgern gern weiter. Termine können bequem online über die Internetseite des Landkreises unter https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/fuehrerschein.html vereinbart werden – schnell und ohne Wartezeiten. Eine Kontaktaufnahme ist per E-Mail unter feb@anhalt-bitterfeld.de oder per Telefon unter 03496-601809 möglich.