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Jetzt alten Führerschein umtauschen: Fristen nicht verpassen

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen gemäß der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Ziel ist ein einheitliches, fälschungssicheres Führerscheindokument innerhalb der EU.

Wichtig: Der Umtausch erfolgt gestaffelt, abhängig vom Geburtsjahr oder dem Ausstellungsdatum des Führerscheins.

Welche Fristen gelten für wen?

Papierführerscheine (grau, rosa, DDR-Führerscheine), ausgestellt bis 31. Dezember 1998

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Frist zum Umtausch
vor 1953 19. Januar 2033
1953 - 1958 19. Januar 2022 / 19. Juli 2022
1959 - 1964

19. Januar 2023

1965 - 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025


Kartenführerscheine, ausgestellt ab 1. Januar 1999:
1999 - 2001 19. Januar 2026
2002 - 2004 19. Januar 2027
2005 - 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 19. Januar 2033

Wichtig zu wissen: Für Personen, die vor 1953 geboren wurden, gilt unabhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins die Frist 19. Januar 2033.

So funktioniert der Umtausch

Den Antrag können Sie ganz einfach stellen:

  • bei der Fahrerlaubnisbehörde an den Standorten Köthen und Bitterfeld,
  • jederzeit online über die Internetseite des Landkreises oder
  • postalisch bzw. über die Bürgerämter.

Welche Dokumente werden für den Umtausch benötigt?

Für den erfolgreichen Führerscheinumtausch sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • der aktuelle Führerschein
  • eine Gebühr von 26,50 Euro, ggf. zzgl. Kosten bei Direktversand

Zur Info: Der alte Führerschein wird entwertet – entweder bei Antragstellung oder bei Abholung des neuen Dokuments.

Was passiert bei unterlassenem Umtausch?

Ein verspäteter Umtausch stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises hilft allen Bürgerinnen und Bürgern gern weiter. Termine können bequem online über die Internetseite des Landkreises unter https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/fuehrerschein.html vereinbart werden – schnell und ohne Wartezeiten. Eine Kontaktaufnahme ist per E-Mail unter feb@anhalt-bitterfeld.de oder per Telefon unter 03496-601809 möglich.