Landkreis Anhalt-Bitterfeld erlässt Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen niedrigen Wasserstände in Flüssen, Bächen und Seen erlässt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit sofortiger Wirkung ein Verbot zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern. Die Allgemeinverfügung tritt sofort in Kraft und gilt bis einschließlich 30. September 2025 oder bis auf Widerruf.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
1. Jegliche Wasserentnahmen durch technische Hilfsmittel, z. B. Pumpvorrichtungen, aus Oberflächengewässern im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauchs werden untersagt.
2. Jegliche Wasserentnahmen durch technische Hilfsmittel, z. B. Pumpvorrichtungen, aus Oberflächengewässern im Rahmen von wasserrechtlichen Erlaubnissen werden ebenfalls untersagt.
3. Alle Wasserentnahmen aus Brunnen werden in der Zeit von 10 bis 18 Uhr zur Bewässerung untersagt. Dies gilt für landwirtschaftliche Kulturen und Gartenkulturen, öffentliche und private Grünflächen sowie für Sportanlagen wie Rasen-, Tennis- oder Golfplätze. Dies gilt auch für Wasserentnahmen aus privaten Gartenbrunnen und für o.g. Bewässerungen, für die eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.
4. Ausgenommen von den unter Nr. 1 und 2 aufgeführten Verboten sind Wasserentnahmen, die so erfolgen, dass eine entnommene Wassermenge zeitnah ohne negative Beeinträchtigung der Wasserbeschaffenheit rückgeführt (Kieswäschen) wird. Bestehen Zweifel, ob die Entnahme unter diese Ausnahmeregelung fällt, ist die Entnahme mit dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld als untere Wasserbehörde abzustimmen.
5. Ausgenommen von den unter Nr. 3 aufgeführten Einschränkungen sind die Betreiber von Bewässerungsanlagen, die ihre Kulturen ausschließlich mit Tröpfchenbewässerung bewässern.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf dieser Website als PDF abrufbar.